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Millionen Menschen von GDL-Streik betroffen

Ersatzfahrpläne der DB sicherten für zwei Tage planbares und stabiles Teilangebot im Nah- und Fernverkehr • DB sagt „danke!“: Reisende und Pendler reagierten besonnen und verständnisvoll • Kulanzregeln gelten bis 20. August 2021

Berlin, 13.08.2021 (BA/gm)
Der Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) am vergangenen Mittwoch und Donnerstag hat in Deutschland mehrere Millionen Menschen betroffen. Berufspendler mussten im städtischen Nahverkehr von der Bahn auf das Auto ausweichen, Urlaubsreisende auf andere Fernzüge umsteigen, weil der gebuchte Zug wegen des Streiks gar nicht fuhr. An normalen Tagen nutzen täglich rund 4,6 Millionen Fahrgäste die Züge des Nah- und Fernverkehrs der DB.

Mit einem Ersatzfahrplan hat die DB dafür gesorgt, dass den Reisenden im Nah- und Fernverkehr ein streikbedingt zwar stark reduziertes, dafür aber stabiles und verlässliches Angebot während des Streiks zur Verfügung stand. Am Mittwoch rollten 200 Fernzüge mit rund 100.000 Passagieren auf den Hauptachsen durch das Land; am Donnerstag konnten zehn Prozent mehr Ersatzzüge mit zusätzlichen 15.000 Sitzplätzen angeboten werden. 

Im Nahverkehr lag das Angebot an beiden Tagen bei rund 40 Prozent des normalen Fahrplans. Hier gab es jedoch große regionale Unterschiede.

Sowohl im Nah- als auch im Fernverkehr reagierten die Reisenden weitestgehend verständnisvoll und besonnen auf die besondere Situation, was die Mitarbeiter im Service der DB entlastete und wofür den Reisenden ein großer Dank gilt.

Bei der rasch eingerichteten Sonderhotline, die in Spitzenzeiten mit 450 Mitarbeitenden besetzt war, erkundigten sich rund 30.000 Anrufer.

Die Kulanzregeln gelten weiter:
Fernverkehrstickets, die für den 11. bis einschließlich 13. August 2021 gekauft wurden und vom GDL-Streik betroffen waren, können weiterhin und bis einschließlich 20. August 2021 flexibel genutzt werden. Die Zugbindung bei Sparpreisen und Super Sparpreisen ist aufgehoben. Zudem können Fahrkarten kostenfrei erstattet werden. Weitere Informationen dazu unter www.bahn.de/sonderkulanz. Zudem gelten die allgemeinen Fahrgastrechte bei Verspätung oder Zugausfall.

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