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Personenunfall an Hamburger Bahnübergang

Frau nach Kollision mit S-Bahn verletzt ins Krankenhaus verbracht

Hamburg, 10.11.2021 (BA/gm)
Nach jetzigem Ermittlungsstand der Bundespolizei überquerte eine Frau (w.75) am 08.11.2021 gegen 14.35 Uhr mit ihrem Fahrrad den Bahnübergang Sieverstücken (Sülldorf), Bahnstrecke Rissen/Sülldorf, trotz geschlossener Halbschranken und Rotlicht. Ein Triebfahrzeugführer (m.56) einer fahrenden S-Bahn der Linie S 1 erkannte die Frau im Gleisbereich und leitete umgehend eine Schnellbremsung ein. Ein Erfassen des Fahrrades konnte nicht mehr verhindert werden. Dadurch wurde die 75-Jährige aus dem Gleisbereich geschleudert. Die deutsche Staatsangehörige erlitt nach jetzigem Sachstand diverse Frakturen und wurde mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus verbracht. Zuvor leisteten zwei Personen (m/w) noch Erste-Hilfe bei der Verletzten. 

„Alarmierte Bundespolizisten waren zur Unfallaufnahme vor Ort. In der entsprechenden S-Bahn befanden sich 85 Fahrgäste, die nach jetzigem Sachstand durch die Schnellbremsung nicht verletzt wurden. Der Triebfahrzeugführer stand deutlich unter dem Eindruck des Geschehens und musste vor Ort abgelöst werden.“

Für die Einsatz- und Rettungsmaßnahmen musste die entsprechende S-Bahnstrecke für rund eine Stunde gesperrt werden. Über die betrieblichen Auswirkungen im Bahnverkehr können von der Bundespolizei keine Angaben gemacht werden.

Gegen die Frau (w.75) wurde ein Strafverfahren (Verdacht auf gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr) eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen werden vom Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion Hamburg geführt.

Aus aktuellem Anlass warnt die Bundespolizei wiederholt eindringlich vor den Gefahren Bahnanlagen
„Der Aufenthalt im Gleisbereich ist verboten und lebensgefährlich. Durch unerlaubte Gleisquerungen, hier Umgehung der geschlossenen Schranken und leichtsinnigem Verhalten im Bahnbereich kommt es häufig zu Unfällen, die lebensgefährliche oder auch tödliche Verletzungen zur Folge haben können. Dabei gefährden sich die Personen durch ihr Handeln nicht nur selbst, sondern oftmals auch Triebfahrzeugführer, Helfer und Reisende.“

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