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Abellio bietet dreistelligen Millionenbetrag zur Weiterführung der Verkehre in NRW

Angebot an Aufgabenträger: Stabiler Fahrgastbetrieb in Europas größtem Ballungsraum und Beschäftigungssicherheit für 1.000 MitarbeiterInnen oberste Maxime • Gesamtpaket wurde gegenüber dem bereits von NWL und NVR angenommenen Angebot weiter aufgestockt • In anderen Regionen konnten Langfristvereinbarungen bereits erzielt werden

Hagen/Berlin, 13.11.2021 (BA/gm)
Abellio legt den Aufgabenträgern in Nordrhein-Westfalen ein nochmals verbessertes Angebot zur Fortführung der Verkehre vor. Dieses umfasst umfangreiche Verlustübernahmen und Barauszahlungen in Höhe eines dreistelligen Millionenbetrages. Das Unternehmen erklärt sich bereit, die Verkehre in den Netzen S-Bahn Rhein-Ruhr und Rhein Ruhr-Express (RRX) bis Dezember 2023 fortzuführen. Zudem soll mit dem finanziellen Beitrag der Betrieb im Ruhr-Sieg-Netz, im Niederrhein-Netz und auf der S7 bis zum Ende der Verkehrsvertragslaufzeit 2028 bzw. 2034 gewährleitet werden.

Mit dem Angebot bekennt sich Abellio erneut zu einem von Wettbewerb und Qualität geprägtem Schienen-personennahverkehr und unterstreicht seine Bereitschaft, auch in Zukunft serviceorientierte Mobilität für die Menschen in Nordrhein-Westfalen anzubieten. Der finanzielle Beitrag, mit dem auch eine langjährige juristische Auseinandersetzung abgewendet werden soll, schafft dazu Planungssicherheit für alle Akteure. Abellio ist überzeugt, dass die im Raum stehende Lösung für die Aufgabenträger, die Beschäftigten und die Fahrgäste die bestmögliche Lösung darstellt und dem SPNV in NRW eine langfristige Perspektive gibt. 

Das Paket, das am gestrigen Freitag fristgerecht bis Mitternacht an die Geschäftsführer von Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) übermittelt wird, stellt die Aufrechterhaltung des Fahrgastbetriebes und die Sicherung der Arbeitsplätze der Beschäftigten zum wiederholten Male als oberste Maxime heraus. Mit der weiteren Aufstockung eines durch die Gremien von NWL und NWR bereits bestätigten Angebotes unterstreicht Abellio erneut seinen Willen zur Einigung; im Interesse der Fahrgäste in Nordrhein-Westfalen und in Verantwortung für die etwa 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Abellio Rail NRW befindet sich derzeit wie alle Gesellschaften von Abellio Deutschland in einem Schutzschirm-verfahren; seit 1. Oktober 2021 in einem Hauptverfahren in Eigenverwaltung. Aktuell sichert eine mit den Aufgabenträgern geschlossene Fortführungsvereinbarung die Aufrechterhaltung der Verkehre bis Ende Januar 2022.

Das Schutzschirmverfahren in NRW wurde notwendig, nachdem in anderthalbjährigen Verhandlungen mit den Aufgabenträgern Anpassungen der Verkehrsverträge vor dem Hintergrund massiver, extern verursachter Kostensteigerungen nicht erreicht werden konnten. Zu den strukturellen Kostenproblemen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) gehören vorrangig höhere Personalkosten und Baustellenfolgekosten, die nicht ausreichend von den Verkehrsverträgen gedeckt sind. Insbesondere in den Netzen S-Bahn Rhein-Ruhr (Vertragsabschluss 2016) und Rhein-Ruhr-Express (Vertragsabschluss 2015) sind diese Kostenexplosionen gravierend.

Ein Blick auf die weiteren operativen Gesellschaften in den Regionen, in denen Abellio tätig ist, zeigt, dass Lösungen möglich sind. So konnte mit den Aufgabenträgern in Mitteldeutschland bereits im September 2021 eine Langfristperspektive bis 2030 vereinbart werden. Auch die Verkehre der WestfalenBahn wurden bis 2030 im Abellio-Konzern gesichert. Ein Verbleib der Dienstleistungs-Tochter PTS GmbH im Konzern ist ebenfalls bereits gewährleistet.

Die Gläubigerversammlungen der einzelnen Abellio-Gesellschaften sprachen am 10. November 2021 der Geschäftsführung mit deutlichem Votum das Vertrauen aus und bestätigten jeweils das Verfahren in Eigenverwaltung. Die Eigenverwaltung wurde von der Gesamtheit der Gläubiger beauftragt, für die einzelnen Gesellschaften in Mitteldeutschland und Baden-Württemberg sowie für die WestfalenBahn und die PTS GmbH entsprechende Sanierungspläne auszuarbeiten, dass die Verfahren für diese sanierten Unternehmen zügig beendet werden können.

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