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Düsseldorf-Rath: DB erreicht nächste Etappe für 2,2 Kilometer Schallschutz

Fünf Schallschutzwände für Düsseldorf-Rath • Nächste Bauphase beginnt am 7. Januar 2022 • Züge der S 6 nachts und am Wochenende von Fahrplanänderung betroffen

Düsseldorf, 31.12.2021 (BA/gm)
Es wird leiser in Düsseldorf-Rath. Die Deutsche Bahn (DB) errichtet zwischen dem Bahnhof Düsseldorf-Rath und der „Osterfelderstraße“ bis Mitte Juni 2022 insgesamt fünf Schallschutzwände mit einer Gesamtlänge von 2.217 Metern. Nach Abschluss der Vorarbeiten und ersten Hauptarbeiten in diesem Jahr werden ab Januar 2022 die Hauptarbeiten fortgesetzt. Insgesamt fließen rund 1,5 Millionen Euro in den aktiven Schallschutz in Düsseldorf-Rath. 

Um die Auswirkungen auf die Fahrgäste so gering wie möglich zu halten, finden die Hauptarbeiten nachts statt. Von Freitag, dem 7. Januar bis ebenfalls Freitag, dem 28. Januar 2022 fallen die Züge der Linie S 6 daher montags bis freitags (jeweils von 22:30 bis 05:00 Uhr) zwischen Düsseldorf-Wehrhahn und Ratingen Ost aus. An Samstagen und Sonntagen fallen die Züge der S 6 auf dem betroffenen Abschnitt ganztätig aus. Als Ersatz verkehren Busse.

Die Fahrplanänderungen sind in den Online-Auskunftssystemen der Deutschen Bahn enthalten und werden über Aushänge an den Bahnsteigen bekannt gegeben. Außerdem sind sie unter bauinfos.deutschebahn.com/nrw und über die App „DB Bauarbeiten“ abrufbar.

Trotz des Einsatzes modernster Arbeitsgeräte ist Baulärm leider nicht zu vermeiden. Wir bitten die Anwohner um Verständnis.

Über die Lärmsanierung
Die Maßnahme in Düsseldorf-Rath ist Teil des Programms „zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“, das seit 1999 finanziert wird. Ziel ist es, Anwohner deutlich vom Lärm der vorbeifahrenden Züge zu entlasten. Rund 1,7 Milliarden Euro wurden seither in eine leisere Schiene investiert – rund 146 Millionen Euro waren es allein im vergangenen Jahr. Maßnahmen an bislang 2.039 Streckenkilometern wurden umgesetzt, unter anderem wurden 680 Kilometer Schallschutzwände errichtet. Hinzu kommen passive Schallschutzmaßnahmen für rund 64.000 Wohneinheiten.

Die Lärmsanierung ist eine freiwillige Leistung des Bundes ohne Rechtsanspruch. Gefördert werden Schallschutzwände sowie schalldichte Fenster und Lüfter in Gebäuden. In Einzelfällen werden auch Dämmungen von Außenfassaden und Dächern teil-finanziert. Eigentümer tragen einen Eigenanteil von einem Viertel der Kosten, da die Lärmsanierungsmaßnahmen eine Wertsteigerung bedeuten.

Weitere Informationen zum Thema Lärmschutz sind im Internet abrufbar.

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