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Rhein-Ruhr-Express: DB informierte Bürger über die Planungen und das Verfahren

DB reicht Planungen für den Düsseldorfer Süden bis Ende des Jahres beim Eisenbahn-Bundesamt ein • RRX-Halt in Düsseldorf-Benrath in Planungen aufgenommen

Düsseldorf, 12.06.2022 (BA/gm)
Die Deutsche Bahn hat die Genehmigungsplanung für den Ausbau des Rhein-Ruhr-Express im Düsseldorfer Süden weitgehend abgeschlossen. Auch die Variantenprüfungen für wichtige Ausbauprojekte sind weit fortgeschritten. Deshalb will die Deutsche Bahn bis Ende 2022 das Planfeststellungsverfahren für den Planfeststellungsabschnitt 2.0 in den Düsseldorfer Stadtteilen Hellerhof, Garath, Benrath, Reisholz und Hassels beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) einreichen und den Antrag auf Baurecht stellen. Darüber informiert die DB am vergangenen Freitag interessierte Bürger. Die DB stellte ausführlich die Planungen vor und erläuterte die Schritte des Planfeststellungsverfahrens. Für alle Interessierte, die an der Veranstaltung nicht persönlich teilnehmen konnten, bietet die DB die Informationen auch auf der Projektwebseite unter www.rheinruhrexpress.de an. 

Planungen für den RRX im Abschnitt Hellerhof bis Reisholz
Zwischen Düsseldorf-Benrath und Düsseldorf-Reisholz baut die DB die Strecke von vier auf sechs Gleise aus. Zudem ist in Düsseldorf-Reisholz ein Kreuzungsbauwerk geplant, damit die RRX-Züge – ohne Beeinträchtigung des Fernverkehrs und der S-Bahn – von der Ost- auf die Westseite der Gleise wechseln können. Darüber hinaus baut die DB für den RRX einen komplett neuen Bahnsteig in Düsseldorf-Benrath. Südlich Benrath ist die bestehende Infrastruktur ausreichend, so dass hier keine Ausbaumaßnahmen erfolgen.

Vorgesehene Schallschutzmaßnahmen im Rahmen des Ausbaus des RRX
Aufgrund der Ausbauarbeiten haben die Anwohner entlang der Strecke Anspruch auf Schallschutz gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV). Die Schallgutachter erarbeiten dazu gerade ein umfassendes Schallgutachten. Bereits jetzt steht fest, dass die DB etwa 10 Kilometer Schallschutzwände mit einer Höhe zwischen 2 und 6 Metern bauen wird. Zusätzlich wird die DB das „Besonders überwachte Gleis“ (BüG) im gesamten Abschnitt, d.h. auf rund 8,75 Kilometern Streckenlänge einsetzen.

Überall dort, wo diese sogenannten aktiven Schallschutzmaßnahmen nicht ausreichen, um die Grenzwerte einzuhalten, haben Anwohner zusätzlich Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen. Die detaillierten Berechnungen erstellt der Gutachter derzeit. Die DB wird Anwohner und interessierte Bürger ausführlich informieren.

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