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„Können gut gefüllte GVFG-Liste nun besser abarbeiten“

Fortschreibung der Standardisierten Bewertung 2016+ in Kraft

Köln, 03.07.2022 (BA/gm)
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat die unter Beteiligung des Branchenverbandes VDV fortgeschriebene Version der Standardisierten Bewertung in Kraft gesetzt. Der VDV hatte sich in der Vergangenheit intensiv eine zeitgemäße Weiterentwicklung der „Standi“ eingesetzt, Vorschläge unterbreitet und begrüßt die neue Fassung ausdrücklich: „Das ist ein wichtiger, ganz konkreter Schritt für den Ausbau der ÖPNV-Infrastruktur in den deutschen Städten und Gemeinden. Im Zuge der notwendigen Überarbeitungen wurden wichtige Anpassungen zum novellierten Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) herbeigeführt und dringend notwendige Verbesserungen im Bereich der Bewertungen erreicht“, so VDV-Präsident Ingo Wortmann. 

„Die Branche steht in den Startlöchern und will liefern: Seit der der Aufstockung des GVFG und der Erweiterung der Förderkulisse füllt sich die Liste von projektierten Vorhaben merklich – und zwar bundesweit. Mit den neuen Bewertungsmaßstäben wird weiterer Schub reinkommen.“ Der Branchenverband freut sich über die Ergebnisse der Testrechnungen und die für einzelne Projekte deutlich gestiegenen Nutzenbewertungen. Für alle entsprechenden Projekte, die zur Förderung angemeldet werden, ist nun das neue Verfahren anzuwenden.

In den vergangenen 15 Monaten hatten die Gutachter vom Verkehrswissenschaftlichen Institut an der Universität Stuttgart (VWI) und Intraplan die Verfahrensanleitung der neuen „Version 2016+“ erarbeitet und mit dem BMDV sowie dem projektbegleitenden Arbeitskreis abgestimmt. Sie bietet nun Lösungen für alle zu bewertenden Fördertatbestände des GFVG wie Elektrifizierungen, Umsteigeanlagen, Seilbahnen usw. „Es sind hier wirklich Meilensteine erreicht werden. Die Planerinnen und Planer in den Unternehmen und den Behörden atmen ein Stück weit auf: Es wurden zahlreiche Ermittlungen vereinfacht, wie zum Beispiel bei der Betriebsqualität und der Geräuschbelastung und vereinfachte Verfahren wie bei Elektrifizierungen und Reaktivierungen entwickelt“, so VDV-Präsident Wortmann. Die intensiv diskutierten Vorschläge sind aus sich des Branchen- und Fachverbandes fundiert und praxisgerecht.

Im Einzelnen wurden neue Nutzenkomponenten ins Regelverfahren eingeführt:

  • Lebenszyklusemissionen Infrastruktur/Fahrzeuge: Ermittlung der Treibhausgasmissionen des Baues und Betriebs der Infrastruktur sowie der Herstellung der Fahrzeuge im ÖPNV und MIV.
  • Impliziter Fahrgastnutzen: Umfassende Neubewertung des Fahrgastnutzens unter konsequenter Anwendung der Impliziten-Nutzentheorie wie im Bundesverkehrswegeplan-Verfahren.
  • Nutzen gesellschaftlich auferlegter Investitionen: Investitionen in einen verbesserten Brandschutz und verbesserte Barrierefreiheit und stellen außerhalb der verkehrlichen Betrachtung einen Nutzen dar.
  • Die Integration vier weiterer (fakultativer) Nutzendimensionen aus der Nutzwertanalyse in den Nutzenkostenindikator führt zu weiteren Verbesserungen, ebenso wie die deutliche Höhergewichtung des Klimaschutzes und der Wirkungen eines Vorhabens auf die Emissionen von Treibhausgasen.

„Leider wurde der vom VDV und den Gutachtern vorgeschlagene Baustein zu den ‚Push-Maßnahmen‘ nicht aufgenommen, obwohl der ÖPNV-Ausbau insbesondere in Städten oft im Kontext von verkehrsmittelübergreifenden Mobilitäts- und Klimaschutzkonzepten steht und diese als integriertes Maßnahmenpaket zu verstehen sind“, so Wortmann. „Damit drohen insbesondere kostenintensive, aber für die Verkehrswende notwendige U-Bahnvorhaben unter die Räder zu kommen.“

Die Verfahrensanleitung ist zu beziehen über diese Verknüpfung. Die Inkraftsetzung der Verfahrensanleitung erfolgte mit Schreiben vom zum 1. Juli 2022. Die Neuerungen werden in einem VDV-Akademie-Seminar am 20. – 21. Oktober 2022 vorgestellt.

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