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Maskenpflicht: „Ab jetzt wird es zur Willkür!“

VDV kritisiert die Pläne der Bundesregierung, die Maskenpflicht in Flugzeugen und in Fernzügen unterschiedlich zu regeln, scharf

Köln, 07.09.2022 (BA/gm)
Laut Medienberichten plant die Bundesregierung in ihrem neuen Infektionsschutzgesetz die Maskenpflicht in Flugzeugen aufzuheben (solange die Pandemielage dies ermöglicht), während die Fahrgäste in Fernzügen weiterhin Masken tragen müssen. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) kritisiert diese unterschiedlichen Regelungen scharf und warnt vor einer Stigmatisierung des öffentlichen Verkehrs. 

VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff: „Was wir gerade erleben hat mit nachvollziehbaren Regelungen nichts mehr zu tun, ab jetzt wird es zur Willkür, wann Masken getragen werden müssen und wann nicht. Im Flugzeug, wo die Passagiere stundenlang dicht an dicht sitzen, ohne sich bewegen, ausweichen oder austeigen zu können, soll künftig keine Maskenpflicht mehr nötig sein. Aber im Fernzug, wo man sich permanent bewegen kann, wo es Ausweichflächen und alle 30 bis 60 Minuten Haltepunkte gibt, bei denen die Türen geöffnet werden und ein Luftaustausch mit Frischluft stattfindet, soll weiterhin verpflichtend eine Maske getragen werden.

Das verstehen am Ende weder die Fahrgäste noch unsere Mitarbeitenden. Wir brauchen klare und einheitliche Regelungen für alle Verkehrsmittel! Ich sehe zudem die Gefahr einer Stigmatisierung des öffentlichen Verkehrs, wenn demnächst nur noch in Arztpraxen, Krankenhäusern sowie in Bussen und Bahnen Maskenpflicht herrscht. Anscheinend müssen die zuständigen politischen Akteure mal ohne Maske mit dem Fernzug fahren, damit hier wieder eine Gleichbehandlung mit dem Flugverkehr hergestellt wird.“

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