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EU-Notifizierung: KV-Planungssicherheit bis Ende 2026

Förderung von Ersatzinvestitionen • Aufstockung erforderlich

Köln, 05.11.2022 (BA/gm)
Der VDV, Branchenverband für den öffentlichen Personen- und den Eisenbahnverkehr, begrüßt nachdrücklich die Notifizierung der Förderrichtlinie Kombinierter Verkehr (KV): „Das ist ein tatkräftiges Signal seitens des Bundes. Denn damit erhalten wir bis Ende Dezember 2026 die so wichtige Planungs- und Investitionssicherheit im KV‑Bereich“, so VDV-Vizepräsident Joachim Berends. Mit dem grünen Licht seitens der EU wird die seit 1998 erfolgreiche Bundesförderung für den Bau und Ausbau von Umschlaganlagen des intermodalen Verkehrs fortgesetzt. Die KV-Beförderungsmenge stieg in den letzten zehn Jahren um rund 17 Prozent. 

Der Branchenverband hatte den Entscheidungsprozess fachlich eng begleitet. „Nicht hoch genug zu bewerten ist, dass erstmals auch Ersatzinvestitionen im Förderkatalog berücksichtigt werden. Denn die ersten, nach dieser Richtlinie geförderten Anlagen kommen in die Jahre, sind teilweise mehr als 20 Jahre alt. Wir können diese jetzt auf den Stand der Technik bringen und stärken damit die Wettbeerbsfähigkeit des KV gegenüber dem durchgehenden Straßengüterverkehr“, so Berends. Hiermit muss eine deutliche Mittelaufstockung einhergehen, ohne die die verkehrspolitischen Ziele nicht erreichbar sind. Der Bund fördert im aktuellen Bundeshaushalt 2022 den KV mit rund 63 Millionen Euro. Dies liegt deutlich unter dem noch im Jahr 2015 zur Verfügung stehenden ehemals 93 Millionen € und ist in Anbetracht der zu erwartenden massiven Ersatzinvestitionen bei den größtenteils seit 20 Jahren in Betrieb befindlichen KV-Umschlaganlagen, deutlich zu wenig. Die Förderrichtlinie tritt wenige Tage nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Seit 1998 werden in Deutschland 120 KV-Terminalstandorte mit einer Umschlagkapazität von rund acht Millionen Ladeeinheiten jährlich gefördert. Das entspricht einer verlagerten Verkehrsleistung von 38 Milliarden Tonnenkilometern oder etwa 4,5 Millionen Lkw-Fahrten pro Jahr (2019), die vermieden werden. „2,8 Millionen Tonnen eingesparter CO2-Ausstoß, das ist ein relevanter Klimaschutz-Beitrag – und dieser soll und kann weiter steigen. Ohne KV-Förderung wäre der Anteil des Straßengüterverkehres an der Transportleistung noch um 5,6 Prozent höher“ Trotz leichter Rückgänge 2020 konnte sich der KV den teilweise deutlichen Verlusten im Schienengüterverkehr und in der Binnenschifffahrt weitgehend entziehen. Branchenkenner attestieren dem KV weiter ein stabiles Wachstum. In der anhaltenden pandemischen Lage hat der KV seine Konstanz und Leistungsfähigkeit durch Aufrechterhaltung der Transportketten unter Beweis gestellt. Der VDV hatte die Fortentwicklung der Förderrichtlinie „Kombinierter Verkehr in fortlaufenden Expertengesprächen und einem entsprechenden Positionspapier begleitet.

Das VDV-Positionspapier Förderrichtlinie „Kombinierter Verkehr“, VDV-Vorschläge im Rahmen der bevorstehenden Evaluierung ist hier verknüpft. Die VDV-Themenseite „Intermodaler Verkehr – Verkehrsträger kombinieren“ ist hier hinterlegt. Quelle der genannten Werte: KombiConsult-Gutachten für BMDV (2020) sowie Studiengesellschaft für den Kombinierten Verkehr zum Verkehrsträgervergleich.

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