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Waffenverbotszone in den Hauptbahnhöfen Bochum und Dortmund

Bundespolizei informiert über Kontrollmaßnahmen

Bochum/Dortmund, 09.11.2022 (BA/gm)
Die Bundespolizei wird in der kommenden Woche (16. Bis 21. November 2022) in den Hauptbahnhöfen Bochum und Dortmund eine Waffenverbotszone einrichten. Zuwiderhandlungen gegen das Verbot können mit einem Platzverweis, Bahnhofsverbot/ Beförderungsausschluss oder einem Zwangsgeld geahndet werden.

Trotz der Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie verzeichnete die Bundespolizei keinen nennenswerten Rückgang der Gewaltdelikte im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen in den genannten Hauptbahnhöfen.

Dabei kamen auch immer wieder gefährliche Gegenstände zur Anwendung. Einsatzkräfte stellten Messer in verschiedenen Größen und Ausführungen (Springmesser, Butterflymesser, Einhandmesser, usw.), aber auch andere gefährliche Gegenstände wie z.B. einen Revolver sicher.

Gerade Messer führen immer wieder zu schweren und mitunter tödlichen Verletzungen.

Die Hauptbahnhöfe Dortmund und Bochum werden täglich von mehreren tausend Reisenden genutzt und gelten als wichtige Fernverkehrssystemhalte in Deutschland. Gerade unter dem enthemmenden Einfluss von Alkohol- und Betäubungsmitteln, kommt es in den Hauptbahnhöfen immer wieder zu Konflikten, die teilweise mit gefährlichen Gegenständen und Waffen ausgetragen werden.

Aufgrund der Vielzahl von Sachverhalten im Zusammenhang mit gefährlichen Gegenständen und Waffen, wird die Bundespolizei in dem Zeitraum der angekündigten Waffenverbotszonen konsequent reagieren und Nutzer der zuvor genannten Hauptbahnhöfe verstärkt kontrollieren.

Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat ein Mitführverbot für Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stich-waffen, sowie Messern aller Art erlassen.

  • Die Allgemeinverfügung gilt im Zeitraum vom 16. November (ab 18 Uhr) November bis 21. November 2022, täglich von 15:00 Uhr bis 06:00 Uhr.
  • Der Geltungsbereich umfasst die Gebäudekomplexe der Hauptbahnhöfe Bochum und Dortmund, inklusive Gleisanlagen. Ausgenommen sind die U-Bahn-/ Stadtbahn-Bereiche.
  • Die Allgemeinverfügung gilt für alle Personen, die sich im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung aufhalten bzw. diesen betreten.
  • Bei Personen die gegen das Waffenverbot verstoßen, kann ein Platzverweis, ein Bahnhofs-/ oder Beförderungsverbot, sowie ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro erhoben werden!

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