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SWEG begrüßt Entscheidung der GDL, in das von ihr angebotene Verfahren einzutreten

Bezeichnung des Verfahrens zweitrangig • Angebotenes Vermittlungsverfahren wäre schneller und unbürokratischer • Geschäftsführung weist den GDL-Vorwurf der Täuschung zurück

Lahr, 19.01.2023 (BA/gm)
Die Südwestdeutschen Landesverkehrs-GmbH (SWEG) begrüßt die Entscheidung der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), in das von der SWEG angebotene Verfahren von Gesprächen unter Leitung eines Moderators einzutreten. Ob die Gespräche unter der Bezeichnung „Vermittlung“ oder „Schlichtung“ laufen, ist dabei nebensächlich. 

Die SWEG hatte den Begriff „Vermittlung“ gewählt, weil es keine für eine Schlichtung notwendige Schlichtungsvereinbarung gibt. Für eine „Schlichtung“ muss nun zunächst eine Schlichtungsvereinbarung ausgehandelt werden, wodurch Zeit verloren geht. Die von der SWEG vorgeschlagene Vermittlung wäre der pragmatischere und unbürokratischere Weg gewesen. Den Vorwurf der GDL, mit dem Begriff „Vermittlung“ ein Schlichtungsverfahren umgehen und damit Politik, Öffentlichkeit und Fahrgäste täuschen zu wollen, weist daher die SWEG-Geschäftsführung entschieden zurück.

Mit der signalisierten Gesprächsbereitschaft der GDL besteht nun die Chance, Bewegung in den festgefahrenen Konflikt zu bringen. Die Auseinandersetzung läuft seit Ende August 2022, seitdem hat die Gewerkschaft den SWEG-Konzern bereits mehr als 630 Stunden bestreikt.

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