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Schutz vor Bahnlärm: Bürgerinnen und Bürger können sich beteiligen

Vom 13. März bis 24. April 2023 kann online ein Fragebogen zur Lärmaktionsplanung der Bahn ausgefüllt werden

Mönchengladbach, 10.03.2023 (BA/gm)
Das Eisenbahn-Bundesamt startet die vierte Runde Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung. Vom 13. März bis zum 24. April 2023 können sich Bürgerinnen und Bürger in der ersten Phase der Beteiligung zu ihrer persönlichen Belastungssituation äußern und ihre Einschätzung zu Lärmschutzmaßnahmen abgeben – zum Beispiel zu Hause oder am Arbeitsplatz.

Für die Beteiligung steht ein Fragebogen auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de zur Verfügung, den die Bürgerinnen und Bürger ausfüllen können. Eine Registrierung ist nicht notwendig. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein wichtiger Bestandteil der Lärmaktionsplanung und wird in zwei Phasen durchgeführt. 

Nach Abschluss und Auswertung der ersten Phase wird der Entwurf zum Lärmaktionsplanveröffentlicht. Im Anschluss erfolgt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Dann können Teilnehmende eine Rückmeldung zum Prozess der Lärmaktionsplanung sowie zur Öffentlichkeitsbeteiligung geben.

Weiteres Informationsmaterial, zum Beispiel für Bürgerinnen und Bürger, gibt es online unter http://www.laermaktionsplanung-schiene.de/medienbereich. Zur zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung wird das Eisenbahn-Bundesamt rechtzeitig informieren.

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