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Lkw-Maut: Wissings wichtiger Modernisierungsschritt für den Güterverkehr

GÜTERBAHNEN begrüßen Gesetzentwurf

Berlin, 01.05.2023 (BA/gm)
Mit dem vorgelegten Entwurf zum „3. Gesetz zur Änderung der mautrechtlichen Vorschriften“ will der Bundesverkehrsminister zwei wesentliche Ankündigungen des Koalitionsausschusses umsetzen. DIE GÜTERBAHNEN signalisieren Zustimmung und erwarten, dass die zusätzlichen Einnahmen aus der Lkw-Maut prioritär für güterverkehrsbezogene Verbesserungen und Erweiterungen der Schieneninfrastruktur eingesetzt werden.

DIE GÜTERBAHNEN begrüßen einen „weitgehend gelungenen Gesetzentwurf des Verkehrsministeriums, mit dem Zaudern und strukturelle Fehlentscheidungen der Vergangenheit beseitigt werden können“, so Peter Westenberger, Geschäftsführer der GÜTERBAHNEN. „Der Entwurf zur großen Lkw-Mautnovelle kann zur Win-win-Situation für die Bürger sowie Handel und Unternehmen werden, und dem Klima gefällt das auch.“ 

Der Entwurf sieht vor, ab dem 01. Januar 2024 in der Lkw-Maut 200 Euro pro Tonne CO2 als sogenannte externe Kosten des Klimawandels mit zu berücksichtigen. Das generiert geschätzte Mehreinnahmen von 6,8 Milliarden Euro im Jahr 2024, die aufgrund der steigenden Güterverkehrsmenge sukzessive noch leicht ansteigen. Die Änderung beschleunigt den Wechsel herkömmlicher Diesel-Lkw zu neuen Antrieben und auf die Schiene gleichermaßen. Außerdem ist, wie vom Koalitionsausschuss am 28. März 2023 vereinbart, vorgesehen, dass die Mehreinnahmen aus der Lkw-Maut „für Mobilität“ verwendet werden sollen. „Damit wäre der vor gut zehn Jahren installierte unselige „Finanzierungskreislauf Straße“ unterbrochen, der steigende Mauteinnahmen in immer mehr Straßenbau leitete“, so Westenberger. Künftig können und sollen Einnahmen aus der Lkw-Maut auch für den Bau von Schienenwegen eingesetzt werden. Damit wäre auch ein Teil der zusätzlich für Schieneninfrastrukturinvestitionen versprochenen 45 Milliarden Euro gegenfinanziert.

Mit hohen Mehrkosten an der Supermarktkasse muss deswegen niemand rechnen. Genauso ist die Heraufbeschwörung von Massen-Insolvenzen in der Lkw-Branche reine Panikmache. In der Praxis geben die Lkw-Unternehmen Mauterhöhungen an ihre Auftraggeber weiter. Da der Transportkostenanteil der Güter am Endprodukt nur einen niedrigen einstelligen Prozentsatz ausmacht, wirkt sich das kaum auf Verbraucherpreise aus. Eine Maut-Verdoppelung führt bei einer Flasche Bier, die von München nach Hamburg mit dem Lkw transportiert wird, zu einer Kostensteigerung von 0,8 Cent pro Flasche (s. hier).

Peter Westenberger: „Wir vermissen allerdings im Gesetz exakte Festlegungen zur Verwendung der Mittel. Das muss nun schleunigst präzisiert werden. DIE GÜTERBAHNEN plädieren für einen überjährigen Infrastrukturfonds nach Schweizer Vorbild. Die Mittel werden dann von der neu geschaffenen gemeinwohlorientierten Infrastrukturgesellschaft unter strenger Kontrolle in die Schiene investiert.“

Ein zweiter Kritikpunkt betrifft die geplante weitgehende Befreiung von Lkw vom Infrastruktur-Mautteilbeitrag, sofern sie mit alternativen Antrieben betrieben werden. Westenberger: „Ein Infrastrukturbeitrag sollte entrichtet werden unabhängig von der Antriebsart. Ein Elektro-Lkw nutzt die Straßen genauso ab wie ein Diesel-Lkw und sollte sich darum auch hier beteiligen, sonst drohen neue Finanzierungslücken für den Erhalt der Straßeninfrastruktur“.

Für DIE GÜTERBAHNEN werden mit dem Gesetz wichtige Wettbewerbsverzerrungen zwischen Straße und Schiene abgebaut. Allerdings nicht alle: So sollte die Maut künftig auf allen Straßen gelten, nicht nur auf Bundesfernstraßen – schließlich bezahlen auch Güterbahnen auf jedem Streckenkilometer Trassenpreise.

Wenn der Gesetzentwurf so angenommen wird, können gleich zwei der 25 Kacheln im Koalitionsvertrags-Bingo der GÜTERBAHNEN abgehakt werden.

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