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VDV-Positionspapier: Straßenverkehrsrecht modernisieren

ÖPNV-Belange stärker berücksichtigen, Bus und Bahn ins Zentrum

Köln, 21.05.2023 (BA/gm)
Der VDV, Branchenverband des öffentlichen Personen- und des Eisenbahnverkehrs mit über 640 Mitgliedsunternehmen, legt zur aktuellen Diskussion über die Modernisierung des Straßenverkehrs das Positionspapier „Änderungsvorschläge zum Straßenverkehrsrecht – für eine gute Mobilitätswende“ vor. VDV-Vizepräsident Dahlmann-Resing: „Wir wollen, dass auch das Recht im Straßenverkehr auf die Belange der Menschen und der Klimaneutralität ausgerichtet wird. Deshalb sollte der ÖPNV im Straßenverkehr priorisiert werden und Vorfahrt haben. 

Vieles, was wir heute im Straßenverkehr sehen, ist stark auf die Belange des Pkw-Verkehrs ausgerichtet. Wir müssen angesichts der viele Probleme, die daraus erwachsen – mit Blick auf Klima, Feinstaub, Flächenverbrauch, Verkehrssicherheit oder Aufenthaltsqualität – Bus und Bahn stärker in das Zentrum des Rechtsrahmens setzen. Zu häufig können die Kommunen gewünschte Vorrangregelungen nicht umsetzen, weil ihnen rechtlich die Hände gebunden sind, etwa bei der grundsätzlichen Vorfahrt von Stadt- und Straßenbahnen, bei Bussonderfahrstreifen oder beim illegalen Linksabbiegen. Wir müssen das Recht vom Kopf auf die Füße stellen.“

Ein klimaschützendes Straßenverkehrsrecht, das die Ziele moderner Mobilität berücksichtigt, ist das Ziel des VDV, der zahlreiche Anpassungen vorschlägt – vom Ausstieg auf die Fahrbahn über weiße Bordsteine am Andreaskreuz bis hin zum Halten und Parken im Schienenbereich. „Das vorliegende Papier weist einen erfolgversprechenderen Weg mit lebensnahen Änderungen. Diese betreffen die Straßenverkehrsordnung (StVO) und die hierzu erlassene Allgemeine Verwaltungsvorschrift“, so Dahlmann-Resing. Darüber hinaus ergibt sich gemäß VDV auch Anpassungsbedarf bei der Sanktionierung von Verstößen in der Bußgeldkatalog-Verordnung.

Vorrang für Bahnen, Verfahren Bussonderfahrstreifen
Als Beispiele für die Vorschläge nennt Dahlmann-Resing den Grundsatz „Schienenfahrzeuge haben Vorfahrt“ als allgemeines Prinzip im Straßenverkehrsrecht zu verankern. Dieses dürfe nur durch besondere Anordnung im Einzelfall – zum Beispiel von Lichtzeichen oder Verkehrszeichen – durchbrochen werden. Ein weiteres Beispiel sei, Bussonderfahrstreifen („Busspuren“) häufiger und nicht nur unter den restriktiven Bedingungen der Verwaltungsvorschrift zur StVO zuzulassen. Ferner müssten sie generell von fremden Verkehren freigehalten werden. Schließlich werden in dem Papier auch Maßnahmen gefordert, illegales Linksabbiegen stärker zu verhindern und zu sanktionieren. Denn hierdurch entstehen viele Unfälle mit Personenschäden, die auch eine Störung der dort fahrenden ÖPNV-Linie zur Folge haben.

Das aktuelle VDV-Positionspapier „Änderungsvorschläge zum Straßenverkehrsrecht – für eine gute Mobilitätswende“ ist auf http://www.vdv.de/positionen hinterlegt.

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