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Basel: Einschränkungen für schwere Fahrzeuge auf der Margarethenbrücke

Bern, 24.05.2023 (BA/gm)
Ab 25. Mai 2023 ist die Margarethenbrücke in Basel für schwere Fahrzeuge nur eingeschränkt befahrbar. Es gilt eine Lastbeschränkung von 3,5 Tonnen. Trams können sich auf der Hauptbrücke nicht mehr kreuzen. Ziel ist, die Einschränkungen im Herbst 2023 wieder aufzuheben, dank zusätzlicher Stützen.

Um die heutige Nutzung der Margarethenbrücke in Basel weiterführen zu können, sind Sicherungs-massnahmen nötig. Grund ist der bauliche Zustand der Brücke. Das hat Ende April 2023 eine vertiefte Substanzerhaltungsstudie ergeben. Die SBB hatte diese Studie hinsichtlich einem Neubau der Brücke in Auftrag gegeben. Die Mängel betreffen die sogenannte Hauptbrücke zwischen Perron Gleis 14/15 und Gleis 35 des Bahnhofs SNCF. Diese will die SBB mit zusätzlichen, provisorischen Stützenreihen absichern. Diese stützen den Brückenüberbau, falls er sich unerwartet absenken würde. Wo und wie viele Stützenreihen platziert werden, ist noch in Ausarbeitung. Der genaue Ausführungstermin ist Teil der aktuellen Planung. Frühestmöglicher Beginn ist im Sommer 2023. Ziel der SBB ist, die Arbeiten bis im Herbst 2023 abzuschliessen. 

Temporäre Einschränkungen für schwere Fahrzeuge
Als vorsorgliche Massnahme können schwere Fahrzeuge die Brücke ab Donnerstag, 25. Mai 2023, nur noch eingeschränkt nutzen. Die aktuelle Lastbeschränkung von 28 Tonnen, welche unter anderem den schweren Baustellenverkehr betrifft, wird gesenkt. Neu gilt eine Lastbeschränkung von 3,5 Tonnen, Fahrzeuge der Blaulichtorganisationen ausgenommen. Lastwagen und Reisebusse fahren via Peter Merian-Brücke, Münchensteinerbrücke oder via Dorenbachviadukt. Die Trams der Linien 2, 16 und E11, welche die Brücke ebenfalls nutzen, können sich nicht mehr im Bereich der Hauptbrücke kreuzen. Sobald die zusätzlichen Stützenreihen erstellt sind, will die SBB die Einschränkungen komplett oder partiell wieder aufheben. Die Einschränkungen hat die SBB mit dem Kanton Basel-Stadt, den Blaulichtorganisationen, den Basler Verkehrs-Betrieben (BVB) und der BLT Baselland Transport AG abgestimmt. Gemäss aktueller Einschätzung von BVB und BLT sind im Tramverkehr keine Fahrplananpassungen wegen der Einschränkungen nötig. Offen ist jedoch, wie stabil der Trambetrieb abgewickelt werden kann. Nötigenfalls werden BVB und BLT deshalb Zusatzmassnahmen anordnen.

Mittelfristige Massnahmen und Neubau der Brücke
Aktuell prüft die SBB zudem, ob mittelfristig weitere Ertüchtigungsmassnahmen nötig sind. Der Entscheid richtet sich auch danach, wann die Margarethenbrücke ersetzt werden soll. Der Kanton Basel-Stadt möchte die neue Brücke zudem für den Tram-, Velo- und Fussverkehr optimieren. Aktuell bestehen jedoch noch keine konkreten Pläne. Die Finanzierung von Ersatz und einem allfälligen Ausbau ist ebenfalls offen, respektive muss noch zwischen Bund und Kanton geklärt werden. Das Ziel ist jedoch, die Planung eng mit dem separaten Projekt Perronzugang Margarethen abzustimmen. Die 15 Meter breite Fussverkehrsbrücke mit Zugang zu allen Perrons wird auf der Ostseite der Margarethenbrücke liegen und direkt an diese angrenzen. Für dieses Projekt hat der Bund im November 2022 den Auftrag für die Planungsphase «Vorprojekt» erteilt. Planung und Umsetzung sind über den Ausbauschritt 2035 des Bundes finanziert.

Weitere Informationen zum Perronzugang Margarethen finden Sie auf der Projektwebseite.

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