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Auftakt im zweiten Transrapidprozess am 03.03.2011

Hauptverfahren gegen beide Fahrdienstleiter eröffnet

Osnabrück, 15.02.2011 (BA)
Die 10. große Strafkammer des Landgerichts Osnabrück hat die Anklagen der Staatsanwaltschaft Osnabrück gegen die beiden Fahrdienstleiter der Transrapid-Versuchsanlage wegen 23-facher fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit 11-facher fahrlässiger Körperverletzung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet.

Am 03.03.2011 um 09:15 Uhr beginnt im Saal 272 vor dem Landgericht Osnabrück die Hauptverhandlung im zweiten Transrapid-Prozess. Es wird gegen die angeklagten Fahrdienstleiter Günther M. und Wilhelm K. verhandelt.

Hintergrund
Am 22. September 2006 prallte die Magnetschwebebahn Transrapid auf der Transrapid-Versuchsanlage Emsland in Lathen mit ca. 170 Stundenkilometern auf ein Wartungsfahrzeug. Bei dem Unfall kamen 20 Besucher und 3 Betriebsangehörige ums Leben; weitere 11 Personen wurden zum Teil schwer verletzt.

Inhalt der Anklage
Die Verantwortung für den Unfall tragen nach Auffassung der Staatsanwaltschaft im Wesentlichen die beiden Fahrdienstleiter. Dem Fahrdienstleiter Günther M. wirft sie vor, die Streckensperre nicht aktiviert und die Fahrt für den Transrapid freigegeben zu haben, obwohl sich für ihn erkennbar noch das Wartungsfahrzeug auf der Strecke befunden habe. Der Fahrdienstleiter Wilhelm K., dem die Überwachung des ersten Fahrdienstleiters oblag, soll die Freigabe durch den ersten Fahrdienstleiter nicht verhindert haben. Der ebenfalls mitverantwortliche Zugführer ist bei dem Unglück selbst ums Leben gekommen.

Eröffnungsbeschluss des Landgerichts Osnabrück
Das Verfahren gegen die beiden Fahrdienstleiter konnte bislang nicht eröffnet werden, da diese aus gesundheitlichen Gründen nicht verhandlungsfähig waren. Nachdem jetzt aber ein weiterer Sachverständiger ihre Verhandlungsfähigkeit festgestellt hat, hat das Landgericht Osnabrück mit Beschluss vom 04.02.2011, Aktenzeichen 10 KLs 8/09, die Anklage der Staatsanwaltschaft Osnabrück zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren gegen beide Fahrdienstleiter eröffnet.

Die Kammer hält also nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens die Fahrdienstleiter für hinreichend verdächtig, die angeklagte Straftat begangen zu haben. Ob sich die Angeklagten tatsächlich entsprechend schuldig gemacht haben und zu verurteilen sind, wird erst nach Durchführung der Hauptverhandlung zu entscheiden sein.

Urteil gegen beide Betriebsleiter rechtskräftig
Bereits mit Urteil vom 23.05.2008 wurden im ersten Transrapid-Prozess die beiden Betriebsleiter wegen 23-facher fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit 11-facher fahrlässiger Körperverletzung zu Geldstrafen von 120 bzw. 100 Tagessätzen zu je 200,- € verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat am 22.09.2009 die Revisionen beider Angeklagten verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Die Betriebsleiter sind für Mängel der internen Betriebsabläufe auf der Versuchsanlage verantwortlich gewesen. Es fehlte eine klare Anweisung an die Mitarbeiter, bei jedem Rangiervorgang mit dem Wartungsfahrzeug die elektronische Fahrwegsperre für den Transrapid zu setzen.

Das Verfahren gegen den ebenfalls angeklagten Ingenieur Bernhard I. ist auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen Zahlung von 5.000,- € an eine gemeinnützige Einrichtung eingestellt worden, weil seine Schuld wegen seiner Weisungsgebundenheit als gering einzustufen war. Er soll als weisungsabhängiger Mitarbeiter an der unzureichenden Umsetzung der Sicherheitsvorgaben des Herstellers in die internen Anweisungen durch die deshalb schon rechtskräftig verurteilten Betriebsleiter mitgewirkt haben.

Zugang für die Öffentlichkeit
Die Tür zum Gerichtsgebäude wird um 08:00 Uhr geöffnet. Der Schwurgerichtssaal 272 wird ab ca. 08:45 Uhr geöffnet. Bitte planen Sie Zeit für die Zutrittskontrolle ein.

Für die allgemeine Öffentlichkeit stehen am 03.03.2011 voraussichtlich insgesamt maximal 50 Sitzplätze zur Verfügung. Direkt vor dem Schwurgerichtssaal werden Karten an diejenigen Bürgerinnen und Bürger ausgegeben, die zu der Verhandlung wollen. Pro Person wird nur eine Karte ausgegeben, die auch nur für diesen einzelnen Sitzungstag gilt. Die Karteninhaber können sich die nicht nummerierten Plätze aussuchen. Für Interessierte, die keine der zu vergebenen Karten erhalten haben, hat es keinen Sinn zu versuchen, in den Sitzungssaal zu gelangen.

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