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BAV empfiehlt Seilbahnen verstärkte Aufmerksamkeit wegen Schnee

Bern, 10.02.2012 (BA/gm)
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) weist die Betreiber von Seilbahnen und Sesselliften auf mögliche Gefahren im Zusammenhang mit der aussergewöhnlichen Schneesituation hin. Es empfiehlt ihnen verstärkte Aufmerksamkeit und, wo nötig, zusätzliche Kontrollen und Massnahmen. Damit informiert das BAV über erste Erkenntnisse, welche die Unfalluntersuchungsbehörde und das Institut für Schnee- und Lawinenforschung nach einem Vorfall im Skigebiet Lungern-Schönbüel gewonnen haben.

Am 29. Januar 2012 hat eine langsam abgleitende Schneeschicht eine Stütze der Sesselbahn Turren-Schönbüel stark beschädigt. Inzwischen liegen der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle (SUST) erste Erkenntnisse über die Ursache vor. Gestützt auf Abklärungen des Instituts für Schnee- und Lawinenforschung (SLF) hat die SUST dem BAV empfohlen, die Bahnbetreiber in einem Rundschreiben über die aussergewöhnliche Schneesituation und die davon ausgehenden Gefahren zu informieren.

Das BAV hat das entsprechende Schreiben heute verschickt. Es soll die Unternehmen für die besondere Situation beim Schneedeckenaufbau sensibilisieren. Das BAV macht die Bahnbetreiber darauf aufmerksam, dass insbesondere bei wieder steigenden Temperaturen abgleitender Schnee auch andernorts die Stabilität von Stützen gefährden kann. Die Schneedecke ist aktuell nicht nur überdurchschnittlich hoch, sondern teilweise auch schlecht mit dem Untergrund verbunden. Das BAV empfiehlt den Bahnen, in den nächsten Wochen verstärktes Augenmerk auf die Schneesituation zu richten. Zu hohe Schneemengen oberhalb von Stützen müssen abgetragen werden, falls solche Arbeiten nicht zu riskant sind. Das BAV geht davon aus, dass die Bahnen wie bisher ihrer Verantwortung nachkommen – dazu gehört auch die Einstellung des Betriebs, sollte die Sicherheit anders nicht mehr gewährleistet werden können.

Wann die Sesselbahn Turren-Schönbüel wieder in Betrieb gehen kann, ist noch offen. Derzeit laufen die Abklärungen, ob und unter welchen Bedingungen ein sicherer Betrieb wieder möglich ist.

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