Mit Beginn der neuen Woche öffnen wieder viele Geschäfte. Der Krisenstab der Stadt Wolfsburg hat sich deshalb jetzt für eine Maskenpflicht in den Geschäften sowie in öffentlichen Gebäuden, Arztpraxen, medizinischen Einrichtungen und in den Bussen entschieden. Sie gilt ab dem heutigen Montag (20. April 2020) mit einer Übergangsfrist von einer Woche bis zunächst zum 6. Mai 2020. Ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren.
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