Maskenpflicht: Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld von 150 Euro
Wer in Bussen, Bahnen, an Haltestellen, Bahnsteigen oder U-Bahnhöfen ohne Mund-Nasen-Bedeckung angetroffen wird, riskiert ein Bußgeld von 150 Euro. So sieht es die Coronaschutzverordnung des Landes NRW vor. Kontrolliert wird die Einhaltung der Maskenpflicht in Essen und Mülheim durch die Ordnungsämter sowie durch die Ruhrbahn.
Bildquelle: Ruhrbahn