Landesweit einheitliche Regelung für Mobilitätsgarantie
Mit der Mobilitätsgarantie NRW schaffen die Verkehrsunternehmen in NRW einheitliche Erstattungsregelungen im Nahverkehr und ermöglichen es den Kunden so, bei Verspätungen mit Taxen oder Fernverkehrszügen ans Ziel zu kommen. Egal, ob Bahn oder Bus, bei mehr als 20 Minuten verspäteter Abfahrt wird landesweit Mobilität garantiert. Das Land Nordrhein-Westfalen nimmt mit der neuen, ebenso einfachen wie transparenten Regelung eine bundesweite Vorreiterrolle ein.
Im Bild: Frau Almut Kremer (Schlichtungsstelle Nahverkehr e.V.) im Gespräch mit Herrn Hajo Kuhlisch, (Referatsleiter im Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen) und Bernd Stelter, dem prominenten Gesicht des Neuen Nahverkehr in NRW.
Bildquelle: Der Neue Nahverkehr in NRW