Betriebszentralen der DB Netz AG müssen auch für DB-externe EVU geöffnet werden
Das Eisenbahn-Bundesamt verpflichtet die DB Netz AG, ab dem 1. September 2010 interessierten Wettbewerbern des DB-Konzerns Zugang zu den unternehmenseigenen Betriebszentralen zu gewähren. Außerdem muss sie allen betroffenen EVU ständig einen Überblick über den aktuellen Zugverkehr auf den Strecken geben. „Die EVU sind durch unsere Entscheidung in der Lage, das Geschehen auf dem Netz nachzuvollziehen und ihren Zugverkehr an veränderte Situationen optimal anzupassen“, sagt der Sprecher des Eisenbahn-Bundesamtes, Sebastian Apolony.
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