Das Landgericht Kassel hat gestern entschieden, daß die Deutsche Bahn AG einzelnen Pächtern von Werbeflächen nicht untersagen darf, Plakate mit dem Slogan “Wer nicht konsumiert muß raus” auf Bahngelände zu kleben. Die Bahn hält die Entscheidung für falsch und wird dagegen Berufung einlegen.

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