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Grünes Licht

UIC-Zulassung erhalten

Foto: Die Z-AK in Verbindung mit einer herkömmlichen Schraubenkupplung >


Weichenstellung für eine moderne europäische Güterbahn: Die Fach-Gremien des Internationalen Ei- senbahnverbandes UIC haben jetzt der gemeinsam von der DB AG und dem Hersteller Knorr-Bremse entwickelten automatischen Zugkupplung die technische und die betriebliche Zulassung für den Einsatz bei allen Mitgliedsbahnen erteilt. Damit sind international die Voraussetzungen geschaffen, ein techni- sches Relikt aus der Frühzeit der Eisenbahn endlich abzuschaffen: Das teure, mit schwerer körperlicher Arbeit verbundene und mitunter unfallgefährliche Kuppeln der Güterwagen per Hand.

Nach mehrjähriger Entwicklungs- und internationaler Erprobungsarbeit ist die UIC-Zulassung für die In- genieure beim Forschungs- und Technologie-Zentrum in Minden der seit langem erhoffte Durchbruch.  Dipl.-Ing. Eberhard Hoffmann, der seit den Anfängen an dem Projekt arbeitet, sieht den Erfolg gleichwohl nüchtern: "Aus unserer Sicht wäre es natürlich wünschenswert, wenn die UlC jetzt noch einen definiti- ven und terminierten allgemeinen Einführungsbeschluß folgen ließe – dann könnte die Z-AK beispiels- weise europaweit in einem Zeitraum von 6 bis 12 Jahren eingeführt werden."

Doch, so Hoffmann, die wirtschaftlichen und strategischen Äußerungen der europäischen Bahnen zur Z-AK- Einführung sind eindeutig negativ, obwohl die Z-AK über eine technisch und ergonomisch sehr vorteilhafte Gemischtkupplung verfügt, die sie mit der herkömmlichen Schraubenkupplung bestens kom- patibel macht.
Dadurch ist ein relativ langer Einführungszeitraum durchaus akzeptabel und eine flexible Aufteilung der Investitionen möglich. So hätten die Bahnen beispielsweise bis zum Schlußtermin die Möglichkeit, ganz gezielt Teile ihres Fahrzeugparks mit der Z-AK auszustatten oder aber auch neue Güterwagen-Genera- tionen gleich mit der neuen Technik auszustatten, ohne die Verwendung der alten und der neuen Fahr- zeuge einschräncken zu müssen. Die schwere und unfallgefährliche Arbeit der Rangierer entfiele gänz- lich.

So erwartet denn Hoffmann keine Wunderdinge: "Die UIC-Zulassung bedeutet zunächst nur, daß ein Bauteil oder ein Fahrzeug, das diese Zulassung erhalten hat, von allen UIC-Bahnen akzeptiert werden muß, wenn es auf deren Netz kommt. Und das gilt jetzt eben auch für unsere Z-AK."
Die Zulassungsbedingungen sind im UIC-Merkblatt 522-2 manifestiert. Sie sind in zahlreichen Bau- und Betriebsvorschriften niedergelegt, nach denen die Z-AK gebaut werden müßte. In umfangreichen Zulas- sungsversuchen, die UIC-Experten überwachten, wurde der Nachweis erbracht, daß die neue automa- tische Kupplung diesen Vorschriften entspricht. Die Zulassung macht nun auf jeden Fall den Weg frei für Anwendungen bei internationalen bi- und multilateralen Spezialverkehren.

Die technische Möglichkeit, komplette Güterzüge ohne großen Aufwand schnell zusammenstellen bzw. trennen zu können, ist auch eine Voraussetzung für die Einführung modularer Zugkonzepte im Güter- verkehr, etwa um im Wege des "Train-Coupling" und "Train-Sharing" komplette Zugeinheiten mitsamt Lokomotive ohne weiteren Rangieraufwand zu Extra-Langzügen zusammenstellen und wieder aufteilen zu können.

Foto: Deutsche Bahn

Quelle: BahnTech 2/2000

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