Nahverkehr in NRW: Fahrradmitnahme im Nahverkehr vereinheitlicht
Köln, 04.08.2012 (BA/kmn)
Um Platzproblemen im Nahverkehr entgegen zu wirken und Streitigkeiten zu vermeiden, haben die Akteure des NRW-Nahverkehrs Klarstellungen in den Beförderungsbedingungen der Verkehrsunternehmen beschlossen. Ab Januar 2013 gibt es bei der Fahrradmitnahme landesweit einheitliche Regelungen. Zukünftig gilt „ein muskelbetriebenes, einsitziges Radfahrzeug mit maximal zwei Achsen“ als Fahrrad. Damit ist die Mitnahme eines sogenannten „Pedelec“ (dieses Fahrzeug ist muskelbetrieben, der Elektromotor wird nur bei Bedarf zugeschaltet) und von dreirädrigen Fahrrädern gesichert, versicherungspflichtige E-Bikes und auch Tandems müssen jedoch weiterhin von der Beförderung ausgeschlossen werden.
Die geplante Mitnahmeregelung stellt keinen willkürlichen Ausschluss dar, sondern ist vielmehr notwendig, um die angespannte Platzsituation im Nahverkehr zu entzerren. Behindertenverbände wiesen nun darauf hin, dass das Tandem für viele Menschen mit Behinderungen ein wichtiges Fortbewegungsmittel sei. Das Kompetenzcenter Marketing NRW (KCM) als landesweite Koordinierungsstelle für ÖPNV-Fragen hat auf diesen Hinweis reagiert und schlägt vor, die Tandemmitnahme für Menschen mit Schwerbehindertenausweis weiterhin zu ermöglichen.
„Die Verkehrsunternehmen in NRW müssen leider die Mitnahme besonders sperriger Konstruktionen einschränken, wollen jedoch dabei keinesfalls Menschen mit Behinderungen ihr Leben erschweren. Wir werden uns daher gemeinsam mit dem Verkehrsministerium NRW dafür stark machen, eine Tandemmitnahme für Inhaber von Schwerbehindertenausweisen zuzulassen“, so Klaus Vollmer, Leiter des Kompetenzcenters Marketing NRW (KCM). Grundsätzlich sei jedoch zu bedenken, dass das Platzangebot im Nahverkehr schon für Fahrgäste kaum ausreiche und somit die Fahrradmitnahme in Bussen und Nahverkehrszügen oftmals zu Konflikten unter den Fahrgästen führe. Demzufolge bestehe bei allen Ergänzungen naturgemäß die Einschränkung, dass der Platz für den Transport überhaupt zur Verfügung stehe.
Die vorgeschlagene Modifizierung der Tandemmitnahme bedarf der Zustimmung aller NRW-Verkehrsunternehmen sowie der Bezirksregierung Köln. Es ist davon auszugehen, dass die entsprechende Ergänzung der Beförderungsbedingungen rechtzeitig erfolgt.