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Ab 1. Juli 2015 kostet Schwarzfahren 60 Euro

S-Bahn Berlin und BVG begrüßen Anhebung im Interesse aller ehrlichen Fahrgäste • Verkehrsunter-nehmen empfehlen Umweltkarte als stressfreie Variante

Berlin, 29.06.2015 (BA/gm)
Fahrgäste von Bahn und Bus, die ohne gültigen Fahrausweis unterwegs sind, müssen bundesweit ab 1. Juli 2015 tiefer in die Tasche greifen. Das erhöhte Beförderungsentgelt steigt von 40 auf 60 Euro. S-Bahn Berlin und die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) begrüßen die vom Bundesverkehrsministerium erlassene und vom Bundesrat bestätigte Verordnung. Es ist die erste Anhebung seit zwölf Jahren.

Mit dem Betrag von 60 Euro für das Schwarzfahren liegt Deutschland im europaweiten Vergleich noch immer im unteren Mittelfeld. Nach Angaben des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) ist Belgien mit 200 Euro Spitzenreiter. In Frankreich sind bis zu 180 Euro fällig.

Peter Buchner, Vorsitzender der Geschäftsführung der S-Bahn Berlin, macht eine leicht nachvollziehbare Rechnung auf: „Einmal Schwarzfahren kostet 60 Euro und ist mit Stress verbunden. Für knapp 20 Euro mehr gibt es die Umweltkarte Berlin AB für den ganzen Monat. Mit ihr sind beliebig viele Fahrten möglich. Und das stressfrei!“

Dr. Sigrid Nikutta, Vorstandsvorsitzende und Vorstand Betrieb der BVG: „An allen Tagen der Woche und rund um die Uhr sichern unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Berlins hervorragenden öffentlichen Nahverkehr. Diese Leistung verdient den Respekt nicht durch ´Schwarzfahren` erschlichen zu werden.“

Die Verkehrsunternehmen haben ihre Kontrolldichte in den letzten Jahren zum Teil erheblich ausgeweitet. Dabei wird grundsätzlich an sieben Tagen in der Woche während der gesamten Betriebszeit und im gesamten Streckennetz kontrolliert. Die Häufigkeit der Kontrollen hängt stets auch davon ab, wo Schwerpunkte mit höheren Feststellungsquoten erkennbar sind.

Im Jahr 2014 wurden bei der S-Bahn rund 7,9 Millionen Fahrausweisprüfungen vorgenommen. Bei der BVG waren es 5,3 Millionen. Die Beanstandungsquote betrug bei der S-Bahn 4,2 Prozent, bei der BVG 7 Prozent.

Auch künftig kann das erhöhte Beförderungsentgelt im Nachgang auf sieben Euro reduziert werden, wenn der Fahrgast innerhalb von sieben Tagen nachweisen kann, dass er zum Zeitpunkt der Kontrolle im Besitz eines gültigen Fahrausweises war, diesen aber nicht dabei hatte.

Kein Pardon gibt es, wenn Fahrgäste manipulierte oder gefälschte Fahrausweise vorlegen beziehungsweise zum dritten Mal erwischt werden. In diesem Falle erstatten die Verkehrsunternehmen Strafanzeige. S-Bahn Berlin und BVG weisen nochmals eindringlich darauf hin, dass Fahrausweise nur an autorisierten Verkaufsstellen und Fahrausweisautomaten erworben werden dürfen. Wer bei „fliegenden Händlern“ kauft, muss mit Fälschungen rechnen. Dabei gilt im Falle der Kontrolle: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!

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