Regeln zur Mund-Nase-Bedeckung
Stand: 25.06.2021
Frankfurt a. M., 11.07.2021 (BA/gm)
Grundsätzlich muss als Mund-Nase-Bedeckung in folgenden Bereichen eine medizinische Maske getragen werden: in Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs, in den dazugehörigen Zugangs- und Stationsgebäuden und Tiefbahnhöfen.
Als medizinische Masken gelten OP-Masken oder virenfilternde Masken der Standards FFP2, KN95 oder N95.
Kinder unter 6 Jahren müssen keinerlei Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Ausgenommen sind auch Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Gehörlose und schwerhörige Menschen sowie ihre Begleitpersonen sind ebenfalls von der Pflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit.
Ausführliche Informationen zu den zugelassenen Masken finden Sie auf den Seiten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Weitere Informationen finden Sie hier.