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Regeln zur Mund-Nase-Bedeckung

Stand: 25.06.2021

Frankfurt a. M., 11.07.2021 (BA/gm)
Grundsätzlich muss als Mund-Nase-Bedeckung in folgenden Bereichen eine medizinische Maske getragen werden: in Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs, in den dazugehörigen Zugangs- und Stationsgebäuden und Tiefbahnhöfen.

Als medizinische Masken gelten OP-Masken oder virenfilternde Masken der Standards FFP2, KN95 oder N95.

Kinder unter 6 Jahren müssen keinerlei Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Ausgenommen sind auch Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können. Gehörlose und schwerhörige Menschen sowie ihre Begleitpersonen sind ebenfalls von der Pflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung befreit.

Ausführliche Informationen zu den zugelassenen Masken finden Sie auf den Seiten des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Weitere Informationen finden Sie hier.

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