ÖBB planen Alkoholverbot in Regionalzügen!
Effektive Überwachung dieses Verbots nur mit Zugbegleitern möglich - Mehr Personal erforderlich - Finanzierung durch Reduktion der Steuergeldverschwendung beim Infrastrukturausbau (Brenner Basistunnel)
Schwaz/Tirol, 27.10.2009 (BA)
Da sich immer mehr Fahrgäste bei den ÖBB darüber beschweren, dass sie von Betrunkenen angepöbelt werden und dass es in Züge nach Alkohol stinkt, planen die ÖBB ab Jänner 2010 ein Alkoholverbot in Regionalzügen, und zwar im Sinne eines Pilotprojekts zunächst nur in Tirol und Vorarlberg. Laut Tiroler Tageszeitung vom Sonntag, 25.10.2009, ist derzeit noch unklar, ob dieses Verbot nur an Wochenenden oder auch wochentags gilt und ob es nur in den Abendstunden oder auch tagsüber gilt. Klar ist allerdings bereits jetzt, dass sich ein Alkoholverbot tagsüber nicht effektiv überwachen lässt, weil es keine Zugbegleiter mehr gibt. Denn die von den Ländern Tirol und Vorarlberg mit den ÖBB abgeschlossenen Verkehrsdiensteverträge sehen vor, dass Regionalzüge erst ab 20 Uhr mit Zugbegleitern besetzt sein müssen.
Der „ArbeitsKreis FAHRGAST Tirol“ hat bereits am 20.09.2007 mit dem für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Tirol zuständigen Landeshauptmannstellvertreter Ök.-Rat Anton Steixner (ÖVP) ein Gespräch geführt und dabei gefordert, ALLE Tiroler Regionalzüge wieder mit Zugbegleitern zu besetzen. Der „ArbeitsKreis FAHRGAST Tirol“ hat schon damals darauf hingewiesen, dass Zugbegleiter im Sinne der Sicherheit immer wieder Zeitgenossen „aus dem Verkehr ziehen“, welche z.B. alkoholisiert randalieren. Landeshauptmannstellvertreter Ök.-Rat Steixner hat am 20.09.2007 betont, dass der schaffnerlose Betrieb vorerst im Sinne eines Probebetriebes zu verstehen sei und dass er die Tiroler ÖBB-Talent-Triebwagen wieder mit Zugbegleitern besetzen lassen werde, falls während der Probezeit Beschwerden von Fahrgästen eingehen sollten. Angesichts oben angeführter Beschwerden, erlaubt sich der „ArbeitsKreis FAHRGAST Tirol“ Landeshauptmannstellvertreter Ök.-Rat Steixner an seine damaligen Zusagen zu erinnern.
Nachdem das Land Tirol kurz vor dem Abschluss eines neuen Verkehrsdienstevertrages mit den ÖBB steht, sei auch noch an jenes Schreiben erinnert, welches Landeshauptmannstellvertreter Ök.-Rat
Steixner dem „ArbeitsKreis FAHRGAST Tirol“ am 11.04.2006 übermittelt hat. Darin heißt es u.a. wörtlich: „Ich danke Ihnen für Ihre Anfrage und Ihre umfangreichen und wertvollen Schilderungen . . . Sie wissen, dass es bei den derzeit laufenden Gesprächen zum Abschluss eines neuen Verkehrdienstvertrages unter anderem auch um das Thema Zugbegleiter geht. Die Zugbegleitung ist eine Serviceeinrichtung, den Entfall derselben sollte man sich gut überlegen. Aus Vorarlberg weiß ich, dass man über den eingeschränkten Zugbegleiterbetrieb nicht so recht glücklich ist. Ich will und kann den Verhandlungen nicht vorgreifen, werde mich aber bemühen, dass im Verkehrsdienstevertrag eine durchgehende Zugbegleitung vorgesehen ist. Nochmals dankend für Ihre Schilderungen und ihr ‚Feedback‘ verbleibt mit freundlichen Grüßen LR Anton Steixner“.
Was die Finanzierung einer durchgehenden Besetzung aller Regionalzüge mit Zugbegleitern angeht, sollte das Land Tirol durch geeignete Verhandlungen auch den Bund in Wien in die Pflicht nehmen. Denn die derzeitige Strategie von Verkehrsministerin Doris Bures unser Steuergeld mit größter Selbstverständlichkeit in den Brenner Basistunnel, welcher laut Rechnungshof-Prüfbericht bei 50-jährigen Annuitäten 12 Milliarden Euro kosten wird, zu schmeißen und als Ausgleich den ÖBB beim laufenden Betrieb ein Sparprogramm zu verordnen, welches einen rigorosen Abbau des Kundenservices nach sich zieht und zu einer immer größeren Anzahl von personallos geführten „Geisterzügen“ und „Geisterbahnhöfen“ führt, steht nicht im Interesse der Fahrgäste. Dass „Geisterzüge“ und „Geisterbahnhöfe“ zum tödlichen Verhängnis werden können, wurde erst kürzlich in München bewiesen, als ein Reisender, welcher ein Kind schützen wollte, zu Tode geprügelt wurde. Dass die am Brenner geplante Steuergeldverschwendung jedweder Grundlage entbehrt, weil es zum Brenner Basistunnel weitaus billigere Alternativen gibt, sei mit Nachdruck angemerkt.
Da man sich die horrende Summe von 12 Milliarden Euro nicht mehr vorstellen kann, sei abschließend auf ein ANSCHAULICHES BEISPIEL hingewiesen. Bekanntlich haben die ÖBB zur Einsparung von Kosten den defizitären Personenverkehr auf der Bahnstrecke durch das Gesäuse im September 2009 faktisch eingestellt. Denn durch das Gesäuse verkehrt seither nur noch an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ein einziges Personen beförderndes Zugpaar, und zwar von Wien nach Schladming und retour. Der Autor Martin Lischka weist in der Zeitschrift „Drahtesel, Ausgabe 4-2009“ im Artikel „Die Gesäusebahn“ nach, dass Defizit des zwischenzeitlich eingestellten Personenverkehrs auf der Bahnstrecke durch das Gesäuse noch 5.500 Jahre (!) lang abgedeckt werden könnte, wenn man jenes Geld verwenden würde, welches der Bau des Brenner Basistunnels verschlingen wird (Nebenbemerkung des „ArbeitsKreises FAHRGAST Tirol“: Wenn es beim Bau des Brenner Basistunnels zu denselben Kostenüberschreitungen wie beim Schweizer Gotthard-Basistunnel kommen wird, könnte das angesprochene Defizit noch einige 1.000 Jahre länger abgedeckt werden). Herr Lischka weist richtigerweise natürlich auch noch darauf hin, dass das sauteure Loch aufgrund der verkehrten EU-Verkehrspolitik die betroffene Bevölkerung vom Lkw-Verkehr nicht entlasten wird, weil es wegen fehlender verkehrspolitischer Rahmenbedingungen zu keiner Verlagerung der Transporte von der Straße auf die Schiene kommen wird. Die Steuermilliarden werden also „in den Sand gesetzt“.