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Überhöhte Trassenpreise: Zwei Mahnverfahren gegen die Deutsche Bahn

Verkehrsverbünde in NRW und Rheinland-Pfalz fordern 33 Millionenn Euro zurück

Bielefeld, 03.01.2013 (BA/gm)
Im Streit um überhöhte Trassengebühren der Deutschen Bahn (DB) sind zwei gerichtliche Mahnverfahren gegen den Staatskonzern eingeleitet worden. Das berichtet das Bielefelder Westfalen-Blatt (Donnerstags-Ausgabe).

Der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) fordert von der Bahn für die Jahre 2009 bis 2011 rund 21 Millionen Euro zurück. Das gerichtliche Mahnverfahren ist beim Amtsgericht Hagen anhängig. Wenn die Bahn den Bescheid zurückweise, werde bei den zuständigen Landgerichten Klage eingereicht, sagte Michael Dubbi, Mitglied der Geschäftsleitung des NWL dem Westfalen-Blatt. Das zweite gerichtliche Mahnverfahren wurde Ende des Jahres vom Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord mit Sitz in Koblenz beim Amtsgericht Mayen eingeleitet.

Der Zweckverband fordere für die Jahre 2009 bis 2011 elf Millionen Euro von der Bahn zurück, sagte Geschäftsführer Dr. Thomas Geyer der Zeitung. Betroffen seien die Privatbahnen Rhenus Veniro (Moers) und Vectus (Tochter der Hessischen Landesbahn/Limburg) sowie die Bahn-Tochter DB-Regio. Ebenso wie in Westfalen-Lippe hatten die Eisenbahnunternehmen ihre Forderungen an den Zweckverband abgetreten. In Westfalen-Lippe sind neben der DB Regio NRW die Privatbahnen Nordwestbahn, Eurobahn, Abellio, Westfalenbahn und die Hellertalbahn betroffen.

Bei den Trassenpreisen handelt es sich um Gebühren, die Privatbahnen sowie die DB Regio für die Nutzung regionaler Schienenstrecken an die Bahntochter DB Netz zahlen mussten. Die Gebühren wurden den Eisenbahnunternehmen von den Verkehrsverbänden erstattet. In den Preisen waren von der DB seit 2003 sogenannte Regionalfaktoren, Zuschläge für unattraktive Strecken, eingerechnet worden. Die Zuschläge betrugen in Westfalen-Lippe bis zu 40 Prozent des Trassenpreises. Die Bundesnetzagentur hatte diese Regionalfaktoren im März 2010 für ungültig erklärt. Sie wurden 2012 komplett abgeschafft. Zudem hatten der Bundesgerichtshof (BGH) am 18. Oktober 2011 und das Oberlandesgericht Frankfurt am 17. Januar 2012 in Urteilen festgestellt, dass die Billigkeit (Gerechtigkeit) der Infrastrukturgebühren durch Zivilgerichte überprüfbar ist.

Neben den beiden Nahverkehrsverbänden ist auch das Land Sachen-Anhalt in Sachen Trassenpreisen aktiv geworden und verlangt von der Bahn 110 Millionen Euro zurück. Der Chef des Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt (Nasa), Klaus Rüdiger Malter, schätzt, dass die Bahn bundesweit mit bis zu 750 Millionen Euro zur Kasse gebeten werden könnte. Um die 110-Millionen-Forderung habe es bereits ein erstes Gespräch zwischen Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff (CDU) und Bahnchef Rüdiger Grube gegeben.

Die Deutsche Bahn hat hingegen am Montag bekräftigt, dass die Höhe der Trassenpreise rechtens waren und sind. Zudem sei die Bahn gesetzlich verpflichtet gewesen Zuschläge für unattraktive Strecken zu erheben, sagte eine Konzernsprecherin dem Westfalen-Blatt. Ferner sei das Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt noch nicht rechtskräftig. Hier stehe noch eine Entscheidung des BGH aus.

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