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DB missachtet systematisch Informationsrechte der S-21-Projektpartner

Stuttgart, 10.01.2013 (BA/gm)
Die eigenmächtige Absage der Bahn, den Stuttgart-21-Lenkungskreis am 21. Januar 2013 abzuhalten, ist mehr als ärgerlich. „Dies ist eine erneute Missachtung der Rechte auf umfassende Information“, sagte der baden-württembergische Minister für Verkehr und Infrastruktur, Winfried Hermann, in Stuttgart. „Die DB hat damit zum wiederholten Mal die Chance vertan, für die dringend notwendige Klarheit bei dem Projekt zu sorgen.“

Mit der Entscheidung, dem Land als Projektpartner innerhalb der vorgesehenen Frist keine substanziellen und nachvollziehbaren Unterlagen zu der drastischen Kostensteigerung und den Risiken bei dem Milliarden-Bahnprojekt zur Verfügung zu stellen, verletze die DB systematisch ihre Pflichten aus den S-21-Finanzierungsverträgen und der Geschäftsordnung des Lenkungskreises.

„Es kann doch nicht sein, dass die Führung der Bahn auch vier Wochen nach der Sitzung des DB-Aufsichtsrates nicht bereit ist, die Projektpartner umfassend zu informieren. Und dies, obwohl das Land seit über einem Jahr mehrfach und nachdrücklich detaillierte Informationen eingefordert hat“, kritisierte Minister Hermann. Die von der Bahn gelieferte Begründung der Absage sei in keiner Weise nachvollziehbar. Man müsse sich fragen, wie die Bahn ihren Aufsichtsrat informiere.

Minister Hermann erklärte: „Wir wollen den Termin am 21. Januar 2013 zu einer grundsätzlichen Aussprache über die tiefgehende Vertrauenskrise zwischen den Projektpartnern und der Bahn nutzen. Da die DB keine detaillierten Unterlagen vorgelegt hat, kann aus Sicht des Landes kein ordentlicher Lenkungskreis stattfinden. Wir beharren gleichwohl weiterhin darauf, dass die DB den Projektpartnern aussagekräftige Originalinformationen zur Verfügung stellt.“

Der von der DB angebotene Termin für eine ordentliche Lenkungskreissitzung in der letzten Februar-Woche 2013 ist aus Sicht des Landes allerdings zu spät.

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