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„Sozialticket“ für den Kreis Mettmann

Ratingen, 15.01.2013 (BA/kmn)
Seit Jahresbeginn gibt es auch im Kreis Mettmann das so genannte „Sozialticket“ für den örtlichen Nahverkehr. Darauf macht das Amt für Soziales, Wohnen und Integration der Stadt Ratingen aufmerksam.
Das persönliche, nicht übertragbare Ticket kostet 29,90 Euro im Monat. Bezugsberechtigt sind alle

  • Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (SGB II)
  • Empfänger von Sozialhilfe/Grundsicherung (SGB XII)
  • Empfänger von Wohngeld
  • Leistungsberechtigte nach SGB VIII (Jugendhilfe)
  • Leistungsberechtigte als Asylbewerber
  • Leistungsberechtigte nach dem Bundesversorgungsgesetz.

Die „Berechtigungsausweise“ für die Tickets stellen diejenigen Behörden in Ratingen aus, welche auch die genannten Sozialleistungen bewilligen. Das Ticket (Wertmarke) selbst wird dann durch die Verkehrsunternehmen ausgegeben.
Geltungsbereich ist der gesamte Kreis Mettmann, unter bestimmten Bedingungen können auch Düsseldorf-Rath sowie der Flughafen Düsseldorf angefahren werden. Nähere Informationen erteilen die Verkehrsbetriebe. Allgemeine Auskünfte sowie Flyer mit weiteren Informationen sind bei den ausgebenden Dienststellen erhältlich. Bei der Stadtverwaltung Ratingen ist der Ansprechpartner Eckhard Löwenstein, Tel. (02102) 550-5010.

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