Archive
Mai 2024
M D M D F S S
« Jan    
 12345
6789101112
13141516171819
20212223242526
2728293031  

Finales Bußgeld gegen ThyssenKrupp im Schienenkartell verhängt

Essen, 23.07.2013 (BA/gm)
Das Bundeskartellamt hat im Schienenkartell ein zweites Bußgeld gegen die Essener ThyssenKrupp GfT Gleistechnik GmbH verhängt. Dieses Bußgeld in Höhe von 88 Mio. EUR betrifft die Verfahrenskomplexe Privatmarkt und Weiche. Der Konzern akzeptiert das Bußgeld und hatte hierfür bereits eine entsprechende Rückstellung gebildet. Bereits im Juli 2012 hatte die Behörde wegen unerlaubter Absprachen bei Schienenlieferungen an die Deutsche Bahn ein Bußgeld in Höhe von 103 Mio. EUR verhängt. Mit dem heutigen Bußgeld sind die ThyssenKrupp betreffenden Vorwürfe im Schienenkartell nunmehr insgesamt und abschließend bebußt.

ThyssenKrupp hat die Aufklärung des Schienenkartells von Anfang an mit der eigenen Complianceabteilung und externer Begleitung intensiv unterstützt. Das Bundeskartellamt hat in diesem Zusammenhang ausdrücklich die konzerneigene Compliance-Arbeit positiv gewürdigt. Die umfassende Kooperation mit den Ermittlungsbehörden über das gesamte Verfahren hinweg wurde bei der Berechnung des Bußgelds als erheblicher bußgeldreduzierender Faktor berücksichtigt.

Der Konzern hatte Mitte 2011 im Sinne von „Null Toleranz“ hart durchgegriffen und personelle Konsequenzen gezogen. Mehrere Vertriebsverantwortliche, ein Geschäftsführer sowie der zuständige Bereichsvorstand mussten das Unternehmen verlassen. Die Staatsanwaltschaft setzt ihre strafrechtlichen Ermittlungen gegen die am Kartell beteiligten Personen fort.

Konstruktive Gespräche mit der Deutschen Bahn zum Schadensersatz Ende 2012 hatte die Deutsche Bahn wegen des Schienenkartells eine Schadenersatzklage gegen mehrere Gesellschaften – darunter ThyssenKrupp – eingereicht. ThyssenKrupp führt dazu weiterhin konstruktive Gespräche mit der Deutschen Bahn. Dabei erfordern sowohl die Schadensbeurteilung als auch die Lastenverteilung unter den am Kartell beteiligten Unternehmen detaillierte Prüfungen. Die Klageerwiderung ist erst im Oktober 2013 einzureichen.

Ergebnisse des Amnestieprogramms
Trotz erheblicher Compliance-Anstrengungen in den letzten Jahren hat insbesondere das Schienenkartell zu erheblichen Schäden für das Unternehmen geführt. Vor diesem Hintergrund und angesichts des Ende Februar 2013 vom Bundeskartellamt erhobenen Anfangsverdachts auf Preisabsprachen gegen ThyssenKrupp Steel hatte der Vorstand der ThyssenKrupp AG entschieden, die Compliance- Aktivitäten des Konzerns auch mit externer Unterstützung durch Anwaltskanzleien noch weiter zu intensivieren. Neben der Etablierung eines Ombudsmanns hatte der Konzern vom 15. April bis 15. Juni 2013 ein Amnestieprogramm durchgeführt.

ThyssenKrupp hatte Mitarbeitern, die sich im Rahmen dieses Programms zu Compliance-Sachverhalten freiwillig und umfassend offenbarten, zugesagt, keine Schadenersatzansprüche geltend zu machen bzw. durchzusetzen sowie auf Kündigungen zu verzichten.

Das Amnestieprogramm hat zu mehr als zwanzig Hinweisen geführt. Es wurden keine schwerwiegenden bzw. strukturellen Compliance Verstöße festgestellt. Die von ThyssenKrupp veranlasste Überprüfung der Hinweise wurde mit externer anwaltlicher Unterstützung mittlerweile vorläufig bewertet, die Detailprüfungen werden weiter fortgesetzt.

Bei den relevanten Hinweisen aus dem Amnestieprogramm handelte es sich im Wesentlichen um individuelles Fehlverhalten bei Kunden- und Lieferantenbeziehungen im In- und Ausland. Dieses Verhalten wurde durch interne Maßnahmen abgestellt. Darüber hinaus hat der Vorstand beschlossen, konzernweit die Tätigkeit seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Interessensverbänden zu überprüfen und Mitarbeitern zusätzliche Sicherheit zu geben, wie man sich im Umgang mit Wettbewerbern zu verhalten hat.

Rund ein Drittel der Meldungen aus dem Amnestieprogramm blieb ohne Befund. Sie betrafen unter anderem Fragen, mit denen sich Mitarbeiter versichern wollten, ob ihr Verhalten im Einklang mit den Konzernrichtlinien zur Korruptionsbekämpfung steht. ThyssenKrupp wird dieses Thema noch einmal aufnehmen und in die bestehenden Compliance-Schulungen integrieren, da insbesondere im Ausland Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vertiefte Unterstützung im Umgang mit Einladungen und Geschenken benötigen.

Im Rahmen des Amnestieprogramms hat es keine Hinweise zu den laufenden Untersuchungen des Bundeskartellamtes wegen möglicher Preisabsprachen bei der Lieferung bestimmter Stahlprodukte an die deutsche Automobilindustrie und ihrer Zulieferer gegeben. Ausgelöst durch eine anonyme Anzeige hatte das Bundeskartellamt Ende Februar dieses Jahres u.a. die Geschäftsräume der ThyssenKrupp Steel Europe AG durchsucht. Das behördliche Verfahren des Bundeskartellamtes dauert an. Derzeit können signifikante Risiken für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns nicht ausgeschlossen werden.

Dr. Heinrich Hiesinger: „Unsere Unternehmenskultur steht für Werte wie Offenheit, Transparenz und Glaubwürdigkeit. Sie sind Grundlage unseres gemeinsamen Handelns. Dazu gehört auch, dass es selbstverständlich ist, sich an Recht und Gesetz zu halten. Mit dem Amnestieprogramm haben wir den Kulturwandel in unserem Unternehmen weiter vorangetrieben. Wir als Vorstand erwarten von allen Führungskräften, dass sie in ihrem Verantwortungsbereich ordnungsgemäße Geschäftsprozesse sicherstellen, hinsehen und handeln. Wer nicht mitzieht, hat bei uns nichts zu suchen.“

Weiterentwicklung des Compliance-Programms bei ThyssenKrupp
Das ThyssenKrupp Compliance Programm basiert auf den Säulen „Informieren“, „Identifizieren“ sowie „Berichten und Handeln“. Für die Weiterentwicklung, Steuerung und Umsetzung des Pro-gramms ist eine Compliance-Organisation eingerichtet: Auf zentraler Ebene der ThyssenKrupp AG sowie in den Business Areas und Regionen sind neben dem Chief Compliance Officer weltweit künftig rund 60 hauptamtliche Compliance Officer tätig. Sie beraten, informieren und schulen die Mitarbeiter weltweit über maßgebliche gesetzliche Bestimmungen und interne Richtlinien und führen u.a. anlassunabhängige Compliance Audits und Untersuchungen in Verdachtsfällen durch. Die Compliance Officer greifen in den Business Areas und Konzernunternehmen auf ein Netzwerk von ca. 350 Compliance-Managern zu, die – in der Regel als Geschäftsführer eines Konzernunternehmens – für die operative Umsetzung des Compliance Programms in ihrem Verantwortungsbereich sorgen.

Das Compliance Programm wird in einem nächsten Schritt weiterentwickelt werden. Dazu gehört vor allem die weitere Stärkung der Compliance-Kultur im Konzern. Vor diesem Hintergrund haben Vorstand und Aufsichtsrat der ThyssenKrupp AG Ende 2012 nochmals klargestellt, dass Führungskräfte bei ThyssenKrupp eine unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Compliance in ihrem Verantwortungsbereich haben.

Kommentieren ist momentan nicht möglich.