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Keine Regionalisierungsmittel für den Fernverkehr zwischen Koblenz und Trier

Berlin, 24.06.2014 (BA/gm)
Pressemeldungen zufolge soll die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer abgelehnt haben, den Personenfernverkehr zwischen Koblenz und Trier mit Regionalisierungsmittel zu subventionieren. „Die Ministerpräsidentin handelt völlig richtig. Es ist nach dem Grundgesetz Aufgabe des Bundes für einen angemessenen Fernverkehr in den Regionen zu sorgen“, sagte Wolfgang Meyer, Präsident von mofair, des Verbandes der wettbewerblichen Verkehrsunternehmen auf Schiene und Straße.

Der Bund lässt den Fernverkehr eigenwirtschaftlich von der Deutschen Bahn erbringen. Diese hat in der Vergangenheit aus wirtschaftlichen Gründen den Fernverkehr massiv ausgedünnt. Viele mittlere Großstädte von 100.000 und mehr Einwohner, soweit sie nicht an Hauptverkehrstrecken liegen, sind von der Bedienung mit ICE und IC ausgeschlossen. Dennoch lässt der Bund die Deutsche Bahn gewähren.

„Wir verkennen nicht, die beklagenswerte Situation in den betroffenen Ländern, Städten und Regionen“, sagte Wolfgang Meyer, „aber eine Zweckentfremdung von Regionalisierungsmitteln ist gesetzlich verboten.“ Die Wünsche aus der Region nimmt die Deutsche Bahn nunmehr zum Anlass, die Landesregierung unter Druck zu setzen und Finanzhilfen für Fernverbindungen zwischen Koblenz und Trier zu fordern.

„Das ist der falsche Weg. Statt den Bund und die Deutsche Bahn in die Pflicht zu nehmen, glauben Bürger und die Deutsche Bahn, die Landesregierung sei das schwächste Glied, “ meinte der mofair- Präsident.

In der Vergangenheit sind die Landesregierungen Niedersachen und Baden-Württemberg bereits eingeknickt. Sie finanzieren – rechtlich äußert fragwürdig – den Fernverkehr auf den Strecken Bremen-Norddeich und auf der Gäubahn mit. Auch in Thüringen wird die Mitfinanzierung des Fernverkehrs gefordert.

Dabei geht es um ein grundsätzliches Problem. Die Abgrenzung zwischen eigenwirtschaftlichem Fernverkehr und gemeinwirtschaftlichem Nahverkehr ist willkürlich. Deshalb muss der Bund aus eigenen Mittel für einen angemessenen Fernverkehr sorgen und ihn mitfinanzieren, wenn er eigenwirtschaftlich nicht zu erbringen ist.

„Die Länder dürfen sich darüber hinaus nicht wundern, wenn ihnen in der Diskussion um die Ausstattung der Regionalisierungsmittel ab 2015 mit Hinweis auf die Zweckentfremdung die im Grunde erforderliche Erhöhung von Seiten des Bundesfinanzministers verweigert wird“, warnte Wolfgang Meyer.

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