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Wiederholter Missbrauch von Notrufen im Bahnhof Görlitz

Görlitz, 23.02.2018 (BA/gm)
In den vergangenen Tagen wurde im Görlitzer Bahnhof in zwei Fällen missbräuchlich ein Notruf durch die Betätigung des Brandmelders ausgelöst.

Am Montag den 19.Februar 2018 und Dienstag den 20. Februar 2018 fuhren daraufhin Einsatzkräfte von Feuerwehr, Bundespolizei und zum Teil auch Rettungsdienst zum vermeintlichen Brandort. Eine Absuche durch die angerückten Brandbekämpfer führte jedoch nicht zum Auffinden eines Feuers. Die Einsatzkräfte von Rettungsdienst und Feuerwehr konnten daher unverrichteter Dinge wieder abrücken. 

An beiden Abenden stellten Beamte der Görlitzer Bundespolizei mehrere verdächtige Jugendliche und Kinder fest, die sich zum Zeitpunkt des Auslösens des Brandmelders im Bahnhof aufhielten.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand richtet sich der Tatverdacht wegen des Missbrauchs von Notrufen in beiden Fällen gegen ein 10-jähriges Kind. Das Kind wurde an einen Erziehungsberechtigten übergeben und die zuständigen Behörden über den Sachverhalt informiert.

Die Bundespolizei weist darauf hin:
Derartiger Missbrauch von Notrufen kann dazu führen, dass Menschen, die tatsächlich Hilfe benötigen, diese erst verspätet erhalten.

Das Strafgesetzbuch stellt den absichtlichen oder wissentlichen Missbrauch von Notrufeinrichtungen unter empfindliche Strafen. Regelmäßig rücken neben den hauptberuflich tätigen Rettungskräften auch viele freiwillige Helfer aus. Diese unterbrechen ihre Tätigkeiten und verlassen ihre regulären Arbeitsstellen. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen drohen bei Missbrauch deshalb auch schnell zivilrechtliche Folgen. So kann jemand, der bewusst falschen Alarm auslöst, für die entstandenen Kosten zur Verantwortung gezogen werden.

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