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Bundesrat verhindert zusätzliche Gebühren-Belastung des Schienenverkehrs

Hoheitliche Aufgaben sollten nicht durch Eisenbahnunternehmen finanziert werden

Berlin, 22.09.2018 (BA/gm)
Am gestrigen Freitag hat der Bundesrat eine Novelle der Bundeseisenbahngebührenverordnung einstimmig abgelehnt. Das Netzwerk Europäischer Eisenbahnen (NEE) e. V. zeigte sich erleichtert, dass damit zusätzliche Belastungen des Verkehrsträgers Schiene verhindert werden. Die Bundesregierung wollte Kontrollen der Sicherheitsmanagementsysteme gebührenpflichtig machen, wobei es sich jedoch um hoheitliche Aufgaben handelt, die zudem bei den anderen Verkehrsmitteln keine vergleichbare Entsprechung haben. Die Einführung der Gebühren hätte daher die Wettbewerbsfähigkeit der Schiene verschlechtert. Peter Westenberger, Geschäftsführer des Netzwerks, zeigte sich erfreut, dass der Bundesrat die verkehrspolitische Diskussion des Vorhabens erkannt und es gestoppt habe. Er forderte den Bund auf, das Vorhaben endgültig aufzugeben. 

Statt Gebühren zu erhöhen, könne auch der Aufwand überprüft werden. Die bisher schon durchgeführten Kontrollen der Festlegungen in den individuellen Sicherheitsmanagementsystemen der Eisenbahn-verkehrsunternehmen zeigten eine sehr geringe und vor allem keine steigende Beanstandungsquote. Man könne daher davon auszugehen, dass die Systeme in Eigenverantwortung der Unternehmen weitgehend funktionieren. Damit könne vermutlich der Kontrollaufwand begrenzt oder gar vermindert werden. Nachzubessernde Punkte würden dann im fünfjährigen – und im Übrigen für die Unternehmen kostenpflichtigen – Verfahren zur Verlängerung der Sicherheitsbescheinigung abgearbeitet werden.

Die Sicherheit im Schienengüterverkehr sei weiterhin außerordentlich hoch. Verbesserungspotenzial gibt es vor allem im Straßenverkehr, wo es keine vergleichbaren Sicherheitsmanagementsysteme gibt. Einer Ausweitung des Ungleichgewichts zu Lasten der Schiene habe heute der Bundesrat dankenswerterweise eine Absage erteilt.

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