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Bundesrat macht den Weg frei für GVFG-Erhöhung

Köln, 17.03.2019 (BA/gm)
Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat in seiner am vergangenen Freitag Sitzung die Änderung des Grundgesetzes beschlossen, um die Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) schrittweise auf eine Milliarde Euro zu erhöhen. Mit diesen Geldern werden große Bauvorhaben im städtischen Nahverkehr gefördert. Allerdings liegt die Gesamthöhe der GVFG-Mittel seit Ende der 90er-Jahre unverändert bei 333 Millionen Euro pro Jahr und damit deutlich unter dem tatsächlichen Aus- und Neubaubedarf im ÖPNV. 

„Den Beschluss von Bundestag und Bundesrat, den Weg für eine zeitnahe und deutliche Mittelerhöhung freizumachen, begrüßen wir außerordentlich, denn der Bedarf an umfangreichen Neu- und Ausbaumaßnahmen im städtischen ÖPNV ist groß. Wenn wir Klimaschutzziele erreichen und Emissionen im Stadtverkehr senken wollen, dann geht das nur durch moderne, effiziente und leistungsstarke Nahverkehrsangebote. Die Straßen-, Stadt- und U-Bahnsysteme bilden das Rückgrat der Verkehrswende in den Städten und sind daher entsprechend auszubauen“, so VDV-Präsident Ingo Wortmann.

Im weiteren Verlauf der Gesetzesänderung sei es nun wichtig, so Wortmann weiter, auch die Erneuerungsmaßnahmen im städtischen Schienenverkehr als Fördertatbestand ins GVFG aufzunehmen. „Bislang werden nur Neu- und Ausbau übers GVFG gefördert. Wir haben aber inzwischen bundesweit einen Sanierungsbedarf von fünf Milliarden Euro bei Straßen-, Stadt- und U-Bahnen. Dafür müssen Lösungen gefunden werden, die Förderfähigkeit von Sanierungsmaßnahmen muss daher ins GVFG aufgenommen werden. Bei der Bestandssanierung sind allerdings auch die Länder gefordert, entsprechende Gelder vom Bund auch über 2019 hinaus zweckgebunden für die ÖPNV-Infrastruktur bereitzustellen“, so Wortmann abschließend.

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