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RRX: Bürgerdialog zum aktuellen Planungsstand in Angermund

Information und Austausch zum aktuellen Stand der Planungen • Bürger können noch bis Ende Juni 2019 Anregungen zur Planung vorschlagen

Düsseldorf, 23.03.2019 (BA/gm)
Damit der RRX zwischen Köln und Dortmund im Viertelstundentakt verkehren und für eine bessere Qualität im Schienenverkehr sorgen kann, muss auch die Strecke zwischen Düsseldorf Flughafen und Duisburg Hauptbahnhof durchgängig auf sechs Gleise ausgebaut werden.

Im März 2018 hat sich der Stadtrat der Landeshauptstadt Düsseldorf in einem Ratsbeschluss für die Fortführung der Planungen der DB für den Bereich Düsseldorf-Angermund (höhengleiche Erweiterung um zwei Gleise) ausgesprochen und im Dezember 2018 einen Beschluss zur Gestaltung der Bauwerke an der Bahnstrecke in Angermund gefasst. Die Deutsche Bahn hat gemäß der beiden Beschlüsse und in enger Abstimmung mit der Landeshauptstadt Düsseldorf die Planungen weiterentwickelt. Dazu gehört beispielsweise die Rampenführung am Haltepunkt Angermund, ein breiterer Personentunnel und eine verbreiterte und verlängerte Straßenbrücke. Auch beim Thema Schallschutz sind die Planungen fortgeschritten. Um dem Wunsch der Landeshauptstadt Düsseldorf nachzukommen, in 90 Prozent aller Wohneinheiten mit aktiven Schallschutzmaßnahmen die Grenzwerte einzuhalten, werden die Schallschutzwände erhöht und auf einer Länge von 2.500 Meter Länge das „besonders überwachte Gleis“ eingesetzt. Auch bei der Gestaltung der Wände z.B. mit transparenten Elementen gehen Stadt und Bahn gemeinsame Wege. 

Nach den Bürgerdialogen 2014 und 2015 und dem umfangreichen Faktencheck mit intensivem öffentlichen Dialog in den Jahren 2016 und 2017 informiert die Deutsche Bahn gemeinsam mit ihren Partnern heute über den aktuellen Planungsstand. Auf der Dialogmesse mit Infoständen zu verschiedenen Themenbereichen nehmen die Experten mögliche Anregungen der Bürgerinnen und Bürgern auf und erklären im Detail die Planungen. An verschiedenen Informations- und Dialogständen stehen die Experten der DB, des Gutachterbüros für den Schall- und Erschütterungsschutz, der Landeshauptstadt Düsseldorf sowie des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) für Fragen, Diskussionen und Anregungen zur Verfügung. Auch die Initiative Angermund und die Interessensgemeinschaft Angermunder Handwerker, Kaufleute und Dienstleister „Handwerk und Handel“ werden jeweils mit einem Informationsstand vertreten sein.

Anregungen zum aktuellen Planungsstand können Bürgerinnen und Bürger auch nach der Veranstaltung noch bis Ende Juni 2019 der DB zukommen lassen. Anschließend wird die Genehmigungsplanung erstellt, damit 2020 mit der Einreichung der Unterlagen beim Eisenbahn-Bundesamt das offizielle Planfeststellungsverfahren beginnen kann.

Planungen für den RRX in Düsseldorf-Angermund (PFA 3.1)
Wesentliche Maßnahme im Ausbaubereich zwischen Düsseldorf Flughafen und Duisburg Hauptbahnhof ist der sechsgleisige Ausbau der Strecke. Im PFA 3.1, der sich von der Gemarkungsgrenze Kalkum/Angermund bis zur Stadtgrenze Düsseldorf/Duisburg erstreckt, müssen zwei neue Gleise auf der Westseite der heutigen vier Gleise neu errichtet werden. Aufgrund des zusätzlichen Platzbedarfs müssen u. a. auch verschiedene Brückenbauwerke angepasst werden.

Vorgesehene Schallschutzmaßnahmen im Rahmen des Ausbaus des RRX
Aufgrund des Ausbaus für den RRX, ergibt sich für die Anwohner entlang der Strecke erstmals ein Anspruch auf Schallschutz gemäß dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Die DB plant Schallschutzwände auf einer Gesamtlänge von 3.800 Metern beidseitig der Trasse. In der ursprünglichen Planung waren diese Wände – auch im Hinblick auf das Landschaftsbild – mit einer Höhe von vier Metern (über Schienenoberkante) vorgesehen. Um den aktiven Schallschutz gemäß Stadtratsbeschluss zu optimieren, werden in Abstimmung mit der Landeshauptstadt Düsseldorf die Wände auf fünf Meter erhöht. Zusätzlich zu den Schallschutzwänden wird das Besonders überwachte Gleis (BüG) auf einer Länge von rund 2.500 Metern eingesetzt. Durch diese Maßnahmen wird es nicht nur zu einer Schallreduktion des Verkehrslärms der beiden neuen Gleise kommen, sondern vor allem zu einer deutlichen Schallreduktion des Bestandslärms.

Für die Gebäude, bei denen aktive Schallschutzmaßnahmen noch nicht zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte führen, besteht ein Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen, die durch einen Gutachter nach Rücksprache mit den Eigentümern festgelegt werden.

Weitere Informationen zum Projekt RRX finden Sie im Internet unter www.rheinruhrexpress.de

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