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EFK-Bericht zur Kostenrechnung der SBB Transportpolizei

Bern, 23.03.2019 (BA/gm)
Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat letztes Jahr aufgrund von Hinweisen eines Whistleblowers die Geschäftstätigkeit der SBB Transportpolizei (TPO) untersucht. Der Bericht wurde am gestrigen Freitag der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Er bestätigt, dass weder strafrechtlich relevante Sachverhalte noch Quersubventionierungen festgestellt wurden. Die EFK zeigt Punkte auf, die von der TPO verbessert werden müssen. Im Wesentlichen geht es um die Einsatzsteuerung, um die Kosten- und Leistungsrechnung sowie um die Entschädigungsregelung. Die TPO setzt diese Punkte um oder hat dies bereits getan. 

Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) hat zwischen April und Juni des vergangenen Jahres die Geschäftstätigkeit und insbesondere die Kostenrechnung bei der SBB Transportpolizei (TPO) untersucht. Die Untersuchung wurde aufgrund von Hinweisen eines Whistleblowers in die Wege geleitet. Die Prüfung konzentrierte sich dabei auf die Kostenrechnung der TPO für die Jahre 2016 und 2017. In dem heute von der EFK vorgestellten Bericht wird bestätigt, dass bei der TPO weder strafrechtlich relevante Sachverhalte noch Quersubventionierungen festgestellt wurden. Als Quersubventionierungen gelten in diesem Zusammenhang Benachteiligungen von abgeltungsberechtigen Bereichen wie Regionalverkehr und Infrastruktur zu Gunsten von Fernverkehr oder Immobilien.

Die EFK empfiehlt jedoch Anpassungen und Verbesserungen:

  • Massgebend für den Einsatz der TPO ist die Sicherheitslage. Laut EFK werden jedoch die mit den Bestellern vereinbarten Einsatzstunden noch zu stark gewichtet. Als Sofortmassnahmen wurden nicht eindeutig lageorientierte Bestellerauflagen beseitigt. Dadurch wird eine zusätzliche Handlungsfreiheit für lagebedingte Schwerpunkte geschaffen.
  • Laut dem EFK-Bericht ist die Kosten- und Leistungsrechnung für die TPO zu aufwändig und komplex. Die Vereinfachung des Bestell- und Abrechnungsverfahrens ist in Arbeit. Stossrichtung ist ein fixer Verteilschlüssel über alle Leistungsbezüger, der regelmässig überprüft und gegebenenfalls angepasst wird. Die Umsetzung ist per Fahrplanwechsel im Dezember 2019 vorgesehen. Mit einem bereits laufenden IT-Projekt wird der Aufwand stark reduziert.
  • Aus der Sicht der EFK kann die Zusammenarbeit zwischen der TPO und Securitrans verbessert werden. So würden unter anderem mögliche Synergien nicht vollumfänglich ausgeschöpft. SBB und Securitrans haben dies überprüft und stellen fest, dass die Zusammenarbeit erfolgreich verläuft und im Sinne des Kundennutzens eng aufeinander abgestimmt ist. Optimierungen und Verbesserungen werden durch beide Organisationen laufend umgesetzt.
  • Der EFK-Bericht empfiehlt, dass die Transportpolizei gleiche Leistungen zu vergleichbaren Bedingungen anbietet, die Preise transparent publiziert und die Kosten der TPO gedeckt sind. Unterschiedliche Qualitäts- und Mengenanforderungen haben einen Einfluss auf die Kosten und die Preise. Wie zwischen der SBB und dem BAV vereinbart, sind diese Preise mittlerweile transparent publiziert und werden periodisch aktualisiert.
  • Im Zusammenhang mit den Vergütungen und Pikettabgeltungen sind nach Ansicht der EFK klare rechtliche Grundlagen zu schaffen und die Rechtmässigkeit der Zulagen zu überprüfen. Nach eingehender Prüfung durch SBB HR und SBB Arbeitsrecht ist die Pikettzulage für OR-Personal korrekt eingestuft und entspricht der internen Konzernweisung. Ebenso sind die ausbezahlten Zulagen an Mitarbeitende der TPO rechtens und korrekt erfolgt. Es sind daher keine Rückforderungen nötig.
  • Zur Empfehlung der Kontrollen der Zulagen und Spesen unterstreicht die SBB, dass die Führungskräfte der TPO die Zulagen und Spesen ihrer Unterstellten stets kontrolliert haben. Die durchgeführten Kontrollen werden im Sinne der Nachweisbarkeit ab sofort schriftlich dokumentiert, visiert und archiviert.

Die SBB begrüsst, dass die Whistleblowing-Hinweise durch die EFK konsequent überprüft wurden. Die SBB wird die in der Leistungserfassung und im Systemumfeld aufgezeigten Schwächen beheben, anpassen und – wenn notwendig oder zielführend – mit entsprechenden Kontrollen ergänzen. Zudem wird die SBB die Datenintegrität und die Effektivität der Kostenrechnung laufend weiter verbessern.

SBB Kunden fühlen sich sicher
Der Bereich Öffentliche Sicherheit der SBB besteht seit 2012 aus den drei Einheiten Operation Center Security, Corporate Security und Transportpolizei. Er ist verantwortlich für den Erhalt und die kontinuierliche Verbesserung des Sicherheitsniveaus für Kunden, Mitarbeitende und Dritte. Die TPO kann auf eine erfolgreiche Bilanz der vergangenen Jahre zurückblicken. Nicht zuletzt aufgrund der verstärkten Präsenz in Zügen und an Bahnhöfen – auch dank Aufstockung von rund 200 auf 250 Mitarbeitende – ist das Sicherheitsgefühl aus der Sicht der Kundinnen und Kunden angestiegen: Laut aktuellen Kundenbefragungen fühlen sich SBB Kunden im Bahnhofumfeld sicherer als im übrigen öffentlichen Raum.

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