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Geändertes Eisenbahnkreuzungsgesetz

Erneuertes Eisenbahnkreuzungsgesetz bedeutet Millionen-Kostenersparnis an Frankfurter Landstraße in Hanau

Hanau, 09.06.2020 (BA/gm)
„Diese Änderung im Eisenbahnkreuzungsgesetz bringt der Stadt Hanau eine deutliche Kostenersparnis beim Bau der Gleisunterführung in der Frankfurter Landstraße“, freut sich Stadtrat Thomas Morlock. Damit verringert sich der zunächst veranschlagte Anteil am finanziellen Aufwand von knapp 10,5 Millionen Euro auf 4,3 Millionen Euro. Dieser Neufestsetzung stimmte der Magistrat jetzt zu, die Stadtverordneten entscheiden abschließend am 22. Juni 2020.

Diese hatte im Oktober 2018 der Eisenbahn-Kreuzungsvereinbarung mit der DB Netz AG zugestimmt. Der Kosten der Stadt Hanau beliefen sich damals auf knapp 10,5 Mio. Euro für die neue Unterführung am Bahnübergang Frankfurter Landstraße im Zuge der Nordmainischen S-Bahn.

Mit dem am 13. März 2020 in Kraft getretenen geänderten Eisenbahnkreuzungsgesetz ergibt ändert sich seither eine neue Kostenverteilung. Damit zahlt der Bund die Hälfte, die DB Netz AG ein Drittel und das Land Hessen ein Sechstel der Gesamtkosten. Die Stadt Hanau als Straßenbaulastträgerin ist nur noch an den kreuzungsbedingten Kosten bis zum 13. März 2020 zu einem Drittel mit rund 57.000 Euro beteiligt, ebenso an den nicht kreuzungsbedingten Kosten mit etwa 2,17 Millionen Kosten. Dazu zählen getreu dem Konzessionsvertrag mit den Stadtwerken Hanau circa 880.000 Euro für den Leitungsbau. Hinzu kommen schätzungsweise 800.000 Euro für Planungs- und Nebenkosten, die vor Baubeginn anfielen. Des Weiteren ist ein Sicherheitspuffer für Unvorhergesehenes von rund zehn Prozent der städtischen Anteilskosten miteinberechnet.

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