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Polizei kontrolliert Maskenpflicht im Nahverkehr

Stuttgart, 22.09.2020 (BA/gm)
Seit dem Auftakt der Schwerpunktkontrollen zur Überwachung der Einhaltung der Maskentragepflicht im öffentlichen Nahverkehr hat die Polizei in Baden-Württemberg bislang acht weitere gezielte Kontrollen durchgeführt. Innenminister Thomas Strobl und Verkehrsminister Winfried Hermann haben nun eine Zwischenbilanz gezogen.

„Die meisten Fahrgäste halten sich erfreulicherweise an die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Bussen und Bahnen. Sie zeigen damit Verantwortung, Respekt und Rücksicht gegenüber ihren Mitmenschen. Das hilft im Kampf gegen das Coronavirus und schützt Leib und Leben von Mitmenschen. Dennoch mussten von den mehr als 32.000 kontrollierten Personen 286 zur Anzeige gebracht werden, da sie der Maskentragepflicht nicht nachgekommen sind“, so die Zwischenbilanz des stellvertretenden Ministerpräsidenten und Innenministers Thomas Strobl. 

Maskenpflicht gehört zum Alltag
„Die Maskenpflicht in Bus und Bahn gehört jetzt zu unserem Alltag. Verstöße dagegen sind kein Kavaliersdelikt. Neue Plakate und Hinweisschilder in den bwegt-Zügen machen deutlich, dass es mit Bußgeldern ab 100 Euro teuer werden kann, keine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Zusammen mit den Polizeikontrollen zeigen die Verkehrsunternehmen vor Ort, dass alles unternommen wird, um die Bevölkerung zu schützen und aufzuklären. Die Landesverkehrsminister haben gemeinsam den Bund gebeten, im Fernverkehr durch die zuständige Bundespolizei den Kontrolldruck ebenso zu erhöhen. Für Maskenverweigerer gibt es keinen Platz im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV)“, erklärte Verkehrsminister Winfried Hermann.

Seit dem Auftakt der Schwerpunktkontrollen zur Überwachung der Einhaltung der Maskentragepflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) durch das Polizeipräsidium Aalen am 13. August 2020 hat die Polizei im Land bislang acht weitere gezielte Kontrollen durchgeführt. Diese fanden im örtlichen Zuständigkeitsbereich der Polizeipräsidien Mannheim, Freiburg, Pforzheim, Ludwigsburg, Konstanz und Stuttgart statt und waren eng mit den zuständigen Ortspolizeibehörden und Verkehrsunternehmen abgestimmt.

32.221 Personen kontrolliert
Insgesamt führten bislang 746 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte mobile und stationäre Kontrollen im Bus- und Bahnverkehr durch und kontrollierten hierbei insgesamt 32.221 Personen. Es zeigte sich, dass der überwiegende Teil der Fahrgäste der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV nachkommt. Insgesamt konnten 6.079 Verstöße festgestellt werden, von denen 286 zur Anzeige gebracht wurden.

Insbesondere an den Bahnsteigen und den Bushaltestellen mussten die Menschen oft an die Verpflichtung erinnert werden. Die dort Angesprochenen zeigten sich fast ausnahmslos einsichtig und korrigierten umgehend ihr Verhalten, weshalb in diesen Fällen meist von einer Anzeige abgesehen wurde. Die polizeilichen Kontrollen stießen in der Bevölkerung auf große Akzeptanz und positive Resonanz.

Weitere Kontrollen folgen
Dennoch war die Polizei auch in wenigen Fällen mit beharrlichen „Maskenverweigerern“ konfrontiert, die konsequent zur Anzeige gebracht wurden. „Für so rücksichtsloses Verhalten fehlt mir jegliches Verständnis. Deshalb waren und sind die Kontrollen notwendig und wichtig, um gerade diejenigen zu schützen, die sich diszipliniert an die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung halten und damit einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie leisten. Die Polizei unseres Landes wird auch in den kommenden Wochen weiterhin verstärkt Kontrollen im ÖPNV durchführen und mit Augenmaß, aber mit aller Konsequenz das Thema Maskentragepflicht in das Bewusstsein der Bevölkerung rücken“, so Minister Thomas Strobl.

„Das RKI hat gerade in einer aktuellen Studie bestätigt, dass das Infektionsrisiko im ÖPNV verschwindend gering ist. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ist in diesem Zusammenhang eine sehr wirksame Gegenmaßnahme zur Vermeidung von Ansteckungen im ÖPNV. Die Kontrolle der Maskenpflicht ist deshalb sehr wichtig. Eine reine Verlagerung der Kontrollverantwortung auf die Unternehmen wäre aus unserer Sicht allerdings der falsche Weg, da Gesundheits- und Infektionsschutz staatliche Aufgaben sind und zwingend in öffentlicher Hand bleiben sollten, um entsprechend deutliche und einheitliche Signale an die Bürger zu senden. Wir erachten gemeinsame Kontrollen von Unternehmen und den Ordnungsbehörden für den richtigeren Weg und sind sehr offen für Ordnungs-/und Sicherheitspartnerschaften“, erklärt Ulrich Weber, Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) in Baden-Württemberg.

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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