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Fehlerhafte Dokumente verzögern nach Brexit Lieferverkehr in das Vereinigte Königreich

DB Schenker nimmt vorübergehend keine Sendungen an • Logistiker verstärkt bestehende Brexit-Taskforce • Mitgelieferte Zolldeklarationsdokumente sind oftmals nicht vollständig • Vorübergehender Annahmestopp für Landtransporte in das Vereinigte Königreich

Frankfurt, 14.01.2021 (BA/gm)
DB Schenker beobachtet derzeit erhebliche Probleme bei der Bewältigung der seit dem Brexit anfallenden Zollformalitäten im Warenverkehr zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich (UK). Lediglich rund zehn Prozent der bei DB Schenker beauftragten Sendungen sind mit vollständigen und korrekten Papieren versehen. Bei einem Großteil der Sendungen liegen dagegen Mängel bei den Dokumenten vor.

Speziell für den Brexit geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von DB Schenker sind in der Lage, Kunden rund um die Uhr bei der Vervollständigung der nötigen Zollpapiere zu unterstützen. Dennoch verzögert jede nicht ordnungsgemäß dokumentierte Sendung die Auslieferung kompletter Ladungen. Nicht vollständig deklarierte Sendungen können vor Ort nicht zugestellt werden. 

Um das erhöhte Arbeitsaufkommen zu bewältigen, mobilisiert DB Schenker in seiner seit mehr als einem Jahr bestehenden Brexit Task Force zusätzliche Kräfte für die nachträgliche Erstellung der Zollpapiere. Dennoch muss die Annahme neuer Sendungen in das Vereinigte Königreich vorübergehend ausgesetzt werden. DB Schenker weist darauf hin, dass bereits aufgegebene Sendungen weiterhin so schnell wie möglich ausgeliefert werden.

DB Schenker erwartet einen weiteren Anstieg des Sendungsaufkommens im Januar. Die Logistikdienstleister werden dieses nur dann zügig verarbeiten können, wenn der Anteil der Sendungen mit vollständigen Papieren deutlich steigt. Sowohl der Sender als auch der Empfänger ist in der Pflicht, hierfür konforme Dokumente zur Verfügung zu stellen. Dazu zählen seit dem Brexit zum Beispiel ein Nachweis über den Ort der Fertigung der versendeten Güter, eine zollkonforme Rechnung sowie die Zollbevollmächtigung des Frachtunternehmens. Gleichzeitig muss auch der Importeur u.a. eine Zollvollmacht ausstellen und die erforderlichen zollrelevanten Informationen liefern. Insbesondere bei letzterem empfiehlt DB Schenker einen engen Austausch zwischen Sender und Empfänger.

DB Schenker appelliert an alle Sender und Empfänger im Güterverkehr zwischen EU und UK, die vorhandenen Informationsangebote zu nutzen und im eigenen Interesse die neuen Zollformalitäten sorgfältig einzuhalten. Auch eine Zollbefreiung für viele in der EU gefertigte Waren bedeutet keine Befreiung von der Pflicht zur Vorlage kompletter Zollpapiere.

Ausführliche Informationen finden Sie hier.

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