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Erneut wurde Lokführer mit Laserpointer geblendet

Bundespolizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung

Essen, 25.01.2021 (BA/gm)
Wie bereits am Abend des 19. Januar 2021, hat ein bisher Unbekannter am vergangenen Freitag (21. Januar 2021) eine 42-jährigen Triebfahrzeugführerin in Essen mit einem Laserpointer geblendet.

Die Triebfahrzeugführerin steuerte gegen 20:45 Uhr, auch diesmal die S6 von Essen – Stadtwald nach Essen – Süd, als sie durch einen Laserpointer geblendet wurde.

Bei einer Geschwindigkeit von ca. 80km/h leitete sie eine Schnellbremsung ein. Als der Zug zum Stehen kam, erlosch der Laiser. Als sie jedoch die Fahrt wiederaufnehmen wollte, soll der Laserpointer sofort wieder aktiviert worden sein und habe die 42-Jährige derart stark geblendet, dass sie kurzzeitig das Sehvermögen verlor. 

Kurz bevor der Laser wieder in Betrieb genommen wurde, habe sie eine vermutlich männliche Person jugendlichen Alters auf der Brücke der Sabinastraße erkennen können.

Eine Streife der Bundespolizei konnte in dem Bereich der Sabinastraße keine Tatverdächtigen antreffen. Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ein.

Die Bahnmitarbeiterin begab sich anschließend zur Untersuchung in ein Krankenhaus.

Personen die Hinweise zu Tatverdächtigen geben können, werden gebeten sich mit der Bundespolizei unter der kostenfreien Servicenummer 0800 6 888 000 in Verbindung zu setzen. Die Tat ereignete sich am 21. Januar 2021, gegen 20:43 Uhr.

In diesem Zusammenhang gibt die Bundespolizei folgende Tipps zum Umgang mit Lasern:

Grundsätzlich gilt für den Umgang mit Laserpointern:
Der Strahl sollte niemals auf die Augen anderer Personen gerichtet werden. Benutzer sollten selbst nie absichtlich in den direkten Strahl schauen. Falls die Laserstrahlung ins Auge trifft, sollte man die Augen bewusst schließen und den Kopf aus dem Strahl bewegen. Die Strahlungsquelle darf nicht mit optischen Instrumenten wie Lupen betrachtet werden. Laserpointer sollten das GS-Zeichen (geprüfte Sicherheit) aufweisen. Nur Laser mit einer Leistung von maximal 1 mW gelten als sicher für die Augen. Laserpointer gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen.

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