Im ÖPNV genügt das Tragen von medizinischen Masken
Wuppertal, 15.06.2021 /BA/gm)
Die WSW weisen darauf hin, dass Fahrgäste im ÖPNV seit dem vergangenen Wochenende nur noch medizinische Gesichtsmasken (so genannte OP-Masken) tragen müssen. Dies gilt auch in den Bussen der WSW und der Schwebebahn.
Die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken wurde aufgehoben. Grundlage ist die Coronaschutzverordnung des Landes NRW in der ab 12. Juni 2021 gültigen Fassung. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes gilt auch an den Haltestellen, in Stationen und Bahnhöfen sowie in den WSW Cabs.