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Abellio: Bahnbetrieb in Nordrhein-Westfalen weiterhin gesichert

Abellio und Aufgabenträger schließen Vereinbarung zur Sicherung des Fahrgastbetriebes bis zum 31. Januar 2022 • Fortführungsvereinbarung schafft Basis für Ausarbeitung einer langfristigen Lösung in den kommenden Monaten

Hagen/Berlin, 26.09.2021 (BA/gm)
Abellio, eine der führenden Wettbewerbsbahnen in Deutschland, befindet sich seit dem 30. Juni 2021 in einem gesetzlichen Schutzschirmverfahren. Nun hat das Unternehmen mit den Aufgabenträgern in Nordrhein-Westfalen eine Fortführungsvereinbarung geschlossen. Der Bahnbetrieb auf den von der Abellio Rail GmbH befahrenen Linien ist damit weiterhin gewährleistet.

Die Übereinkunft mit den drei Aufgabenträgern sorgt dafür, dass der Bahnbetrieb in NRW zunächst bis zum 31. Januar 2022 finanziert und somit gesichert ist. In diesem Zeitraum gilt es nun, gemeinsam mit allen Beteiligten langfristige Lösungen für die von Abellio in Nordrhein-Westfalen befahrenen Netzen (Ruhr-Sieg-Netz, Rhein-Ruhr-Express, grenzüberschreitendes Niederrhein-Netz, S7 ‚Der Müngstener‘ und S-Bahn Rhein-Ruhr) zu vereinbaren. 

Zuletzt hatte die Abellio-Eigenverwaltung intensive Verhandlungen mit den Aufgabenträgern Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) geführt, um eine Kompensation der extern verursachten und zugleich nicht vorhersehbaren Kostensteigerungen für Abellio zu vereinbaren. Ziel der Gespräche mit den Aufgabenträgern war und ist es, eine langfristige Lösung für den Schienenpersonennahverkehr in Nordrhein-Westfalen im Interesse der Fahrgäste und der Beschäftigten zu erzielen.

Zitat Rainer Blüm, Vorsitzender der Geschäftsführung der Abellio Rail GmbH: „Es ist uns gemeinsam mit unseren drei Aufgabenträgern in NRW gelungen, den Betrieb in einem Zwischenschritt bis 31. Januar 2022 zu sichern. Im Fokus stehen für uns unsere Fahrgäste, die Vielfalt und Qualität auf der Schiene zu schätzen wissen. Ich danke ausdrücklich unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr Engagement hier in Nordrhein-Westfalen. Jetzt geht es darum, gemeinsam mit den Aufgabenträgern eine langfristig tragfähige Ausgestaltung für die fünf Verkehrsverträge im Stammland von Abellio in Angriff zu nehmen.“

Zitat Sachwalter Dr. Rainer Eckert: „Die Vereinbarung gibt Fahrgästen und Mitarbeitern Sicherheit für die kommenden Monate. Und sie ermöglicht, dass zeitnah eine langfristige Einigung mit den Aufgabenträgern fixiert werden kann.“

Zitat Generalbevollmächtigter Prof. Dr. Lucas Flöther: „Die Fortführungsvereinbarung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer konstruktiven Lösung für die fünf von Abellio betriebenen Netze und einer erfolgreichen Sanierung des Unternehmens.“

Im Rahmen der Verhandlungen mit den Aufgabenträgern in den einzelnen Regionen und unter Berücksichtigung von Zugeständnissen des Gesellschafters ist es in den vergangenen Wochen bereits gelungen, den Betrieb im Emsland- und Mittelland-Netz (WestfalenBahn) zu sichern. Des Weiteren gibt es auch für Mitteldeutschland eine Einigung zum Weiterbetrieb der Netze Saale-Thüringen-Südharz (bis 12/2030) und Dieselnetz Sachsen-Anhalt (bis 12/2023). In Baden-Württemberg wurde, ähnlich der Übereinkunft in Nordrhein-Westfalen, eine Fortführungsvereinbarung zur Sicherung des Betriebes für die kommenden Monate geschlossen, um weiterhin an einer langfristigen Lösung arbeiten zu können.

Den bisherigen Sanierungsschritten hat stets die gesetzlich vorgeschriebene Restrukturierungsvoraussetzung zugrunde gelegen, dass die Liquidität während des vorläufigen Schutzschirmverfahrens bis Ende September 2021 gesichert ist.

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