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Gesetzliche Grundlage zur Arbeitszeitkontrolle im Lokfahrdienst gefordert

vida-Trofaier: Einführung von digitalen Aufzeichnungsgeräten wie im Straßenverkehr würde auch im Eisenbahnbereich gegen Verstöße wirken

Wien, 30.10.2023 (BA/gm)
Bezugnehmend auf eine parlamentarische Anfrage von SPÖ-Bundesrat Daniel Schmid zur Überprüfung der Arbeitszeit von Triebfahrzeugführern an den zuständigen Arbeitsminister Kocher, fordert Gerald Trofaier, Sprecher der Plattform Lokfahrdienst in der Gewerkschaft vida, die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für eine solide Möglichkeit zur Kontrolle der Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten, nicht zuletzt auch im grenzüberschreitenden Verkehr im Lokfahrdienst ein. „Einer technischen Umsetzung durch eine digitale Aufzeichnung der Arbeitszeiten, die sich seit Jahren auch im LKW- und Autobusverkehr bewährt hat, steht laut Anfragebeantwortung durch Kocher nichts im Weg. Allein der politische Wille sei entscheidend für die Umsetzung“, fordert Trofaier entsprechende Initiativen der Bundesregierung auf europäischer und nationaler Ebene ein. 

Als Gewerkschafter sei es ihm, Trofaier, bekannt, „dass es in der Praxis Tag für Tag zu massiven Verletzungen der Arbeits-, Lenk- und Ruhezeiten kommt“, so der vida-Gewerkschafter weiter. Ursache dafür ist die fehlende digitale Aufzeichnungspflicht und die damit einhergehenden technischen Limits sowie eine effiziente und lückenlose Möglichkeit der Überprüfung durch die Behörde. Abgesehen davon hat das Verkehrsarbeitsinspektorat einfach zu wenige personelle Ressourcen, um die Einhaltung der Arbeitszeit und somit Sozial- und Sicherheitsdumping entsprechend kontrollieren und bekämpfen zu können. „Die Chance, erwischt zu werden, ist verschwindend gering. Das erhöht die Verlockung zu Missachtung der Regeln“, gibt Trofaier zu bedenken.

Minister Kocher hatte in der Anfragebeantwortung eingeräumt, dass im Fahrzeug aufgezeichnete Daten derzeit nicht ausgelesen werden, da nur ein Teil der Fahrzeuge überhaupt mit Aufzeichnungseinrichtungen ausgerüstet sei. Eine rechtliche Verpflichtung der Eisenbahnunternehmen zur Verwendung von Aufzeichnungseinrichtungen besteht derzeit nicht.

Auf die Frage, ob das Aufzeichnungssystem im Straßenverkehr (Fahrerkarte, Kontrollgerät, Mindestkontroll-richtlinie, Liste der schwerwiegenden Verstöße) Ansätze für den Schienenverkehr seien, antwortete Kocher, dass im Bereich des Schienenverkehrs ein Aufzeichnungssystem analog zum Straßenverkehr zu begrüßen sei: „Aus der Sicht der Arbeitsaufsicht wäre im Bereich des Schienenverkehrs ein Aufzeichnungssystem analog zum Straßenverkehr zu begrüßen. Dies würde einerseits eine Gleichbehandlung der Verkehrsträger im Modal Split vorantreiben und könnte andererseits die Aufsichtstätigkeit der Behörden bei der Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen wesentlich erleichtern und vereinfachen. Eine diesbezügliche rechtliche Grundlage müsste in Analogie zum Straßenverkehr allerdings auf europäischer Ebene und grenzüberschreitend erarbeitet werden“, heißt es dazu in der Anfragebeantwortung des Ministers.

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