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Brandkatastrophe Kaprun: Einigung möglich

Vorsitzender der Vermittlungskommission, Gouverneur Dr. Klaus Liebscher, über gestrige Sitzung

Wien, 07.11.2007 (BA)
Wie der Vorsitzende der Vermittlungskommission, Gouverneur Dr. Klaus Liebscher mitteilt, konnte mit den Rechtsvertretern der Opfer bzw. deren Hinterbliebenen der Brandkatastrophe Kaprun vom 11.11.2000 in einer Verhandlungsrunde am 6. November 2007 eine weitgehende, derzeit noch vorläufige, Übereinstimmung zu einer finanziellen Regelung der Schadenersatzansprüche erzielt werden. Eine Stellungnahme der Anspruchstellervertreter wurde bis 14. Dezember 2007 vereinbart.

Insgesamt stehen 13,4 Mio Euro zur Verfügung, die von der Republik Österreich, der Gletscherbahn Kaprun AG und der Generali Versicherung AG aufgebracht werden. Hievon entfallen 11,1 Mio Euro auf Barmittel und 2,3 Mio Euro auf bereits ausbezahlte, anrechenbare Schmerzengeldzahlungen.

Der mögliche Vergleich sieht vor, dass die Schmerzengeldansprüche nach einem Punktesystem geregelt werden. Dieses wurde von einer Arbeitsgruppe, in der die Repräsentanten der Anspruchsteller und der involvierten Unternehmen und Institutionen vertreten waren, erarbeitet. Damit konnte die Vermittlungskommission eine objektive und klar nachvollziehbare Zuordnung der zur Verfügung stehenden Geldsumme erreichen. Ausschlaggebend ist hierbei der Verwandtschaftsgrad zwischen den Verstorbenen und den Hinterbliebenen. Ebenso sollen in dieser pauschalen Lösung auch Unterhaltszahlungen berücksichtigt werden, die möglicherweise in Zukunft noch eintreten könnten. Bereits eingetretener Unterhalts- oder Verdienstentgang konnte bei der vorgesehenen Regelung nicht berücksichtigt werden, da die individuellen Unterschiede zu groß sind. Diese Ansprüche werden innerhalb der durch das Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz festgelegten Höchstgrenzen außergerichtlich oder gerichtlich festgestellt und befriedigt.

Vereinbart wurde weiter, dass mit der möglichen Einigung Rechtsfrieden eintritt, d.h. dass mit Erhalt des Vergleichsbetrages sämtliche Ansprüche, mit Ausnahme der oben erwähnten, endgültig bereinigt und verglichen sind. Bei Zustimmung durch die Vertreter der Anspruchsteller könnten ab Beginn des Jahres 2008 die Details der Abwicklung geklärt werden, sodass mit einer Auszahlung der Beträge ab Frühjahr 2008 zu rechnen wäre.

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