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GDL fordert Fahr- und Ruhezeitverordnung für Lokomotivführer

Frankfurt a. M., 15.02.2011 (BA)
„Fahr- und Ruhezeiten von Lokomotivführern müssen für alle Eisenbahnverkehrsunternehmen einheitlich und verbindlich in einer Rechtsverordnung festgelegt werden“, erklärte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL), Claus Weselsky, am heutigen Dienstag in Frankfurt, nachdem im Bericht von Report Mainz Unternehmen im Schiengüter- und Logistikverkehr Lokomotivführer bis zu 23 Stunden am Stück beschäftigen.

Und weiter: „Das ist ein nicht hinzunehmendes Sicherheitsrisiko. Wir haben deshalb die Politik zum sofortigen Handeln aufgefordert.“ Auch die Bundestagsfraktion der Grünen fordert aktuell eine Arbeitszeitverordnung für Lokomotivführer, damit Arbeitszeiten nicht mehr beliebig überschritten und Ruhezeiten eingehalten werden. „Das unterstützen wir ausdrücklich“, so Weselsky weiter.

Bereits 2007 hatte die GDL die Normierung von Fahr- und Ruhezeiten für das Fahrpersonal im Eisenbahnverkehr in einer Rechtsverordnung gefordert. Mittlerweile sind die Fahr- und Ruhezeiten sowie die wichtigsten Arbeitszeitregeln im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr bereits in der Eisenbahn-Fahrpersonalverordnung geregelt. Danach darf die Fahrzeit bei einer Tagesschicht neun und bei einer Nachtschicht zwischen zwei täglichen Ruhezeiten acht Stunden nicht überschreiten. „Im nationalen Eisenbahnverkehr hat sich bis heute nichts getan. Es gibt ja nicht einmal eine einheitliche zuständige Überwachungsbehörde für derartige Verstöße.

Das Eisenbahnbundesamt ist nicht zuständig“, so Weselsky: „Hier besteht dringender Verbesserungs-bedarf.“ Bisher sind für Kontrollen im Arbeitszeitbereich bei privaten Eisenbahnverkehrsunternehmen verschiedene Landesbehörden bis hin zu Bezirksregierungen oder Gewerbeaufsichtsämtern zuständig. „Die müssen aber offensichtlich jede Dönerbude kontrollieren und haben für die Eisenbahnen überhaupt keine Kapazitäten“, so Weselsky.

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