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Stuttgart 21: Empörung über Ermittlungsverfahren im eigenen Saft

Stuttgart, 19.02.2011 (BA)
Empörung beim Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 löste die Meldung aus, dass bei der Aufklärung des Polizeieinsatzes am 30. September 2010 im Stuttgarter Schlossgarten mit zahlreichen verletzten Demonstranten die Polizei gegen sich selbst ermitteln soll.

Während Demonstranten unverhältnismäßig wegen mutmaßlicher und banaler Verstöße gegen das Versammlungsrecht mit saftigen Bußgeldern kriminalisiert werden, darf die Polizei diesen, so Generalstaatsanwalt Pflieger, „brisanten Vorgang von öffentlichem Interesse“ selbst untersuchen.

Das Aktionsbündnis bezweifelt, dass die Polizei in diesem Fall objektiv ermitteln kann. Es sei zudem völlig unüblich im deutschen Rechtssystem, dass ein Beschuldigter gegen sich selbst ermitteln soll. „Das Vertuschen und Täuschen des Schwarzen Donnerstag wird nach dem Untersuchungsausschuss nun auch bei den strafrechtlichen Ermittlungsverfahren fortgesetzt. So langsam verlieren wir den Glauben an einen Rechtsstaat,“ so Gerhard Pfeifer vom Aktionsbündnis.

In diesem Zusammenhang völlig befremdlich, ist die extrem lange Zeitdauer des Ermittlungsverfahrens. Laut Pressestaatsanwältin sind konkrete Ermittlungen in allen Fällen noch nicht angelaufen und dies obwohl der Untersuchungsausschuss seine monatelange Arbeit Ende Januar 2011 abgeschlossen hat und somit wesentlichen Fakten bekannt sind. „Bei den Urteilen und Bußgeldbescheiden gegenüber S21-Demonstranten arbeitet die Staatsanwaltschaft seltsamerweise recht fix,“ so Irmela Neipp-Gereke vom Aktionsbündnis.

Gangolf Stocker fordert in Anbetracht des merkwürdigen Ermittlungsverfahrens im eigenen Saft im Umkehrschluss, „dass das Aktionsbündnis zukünftig die Demo-Genehmigungen und Demo-Auflagen sich selbst erteilen darf.“

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