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Der Bahnhof als öffentlicher Raum

Bündnis Bahn für Alle und S-Bahn-Tisch sammeln Unterschriften im Berliner Hauptbahnhof – was laut Hausordnung untersagt ist

Berlin, 28.06.2011 (BA/gm)
Am morgigen Mittwoch (29.6.2011) wird das Bündnis Bahn für Alle gemeinsam mit dem Berliner S-Bahn-Tisch im Berliner Hauptbahnhof Unterschriften sammeln und Flugblätter verteilen. Damit soll ab 10 Uhr nicht nur die Bahnprivatisierung wieder in die Öffentlichkeit gerückt, sondern gleichzeitig auch für das aktuelle Volksbegehren gegen das S-Bahn-Chaos mobilisiert werden. An welchem Ort ginge das besser als auf den Bahnhöfen?

Doch laut Hausordnung der DB AG ist das Verteilen von Flyer dort immer vom Bahnhofsmanagement zu genehmigen. Dieser Passus steht nach wie vor so in den Hausordnungen aller Bahnhöfe, obwohl das Bundesverfassungsgericht am 22. Februar 2011 (Urteil 1 BvR 699/06) klarstellte, dass auf Gelände von Unternehmen, die sich mehrheitlich im Staatsbesitz befinden, eine direkte Grundrechtsbindung gilt und diese Gelände als öffentlicher Raum anzusehen sind. Das für den Frankfurter Flughafen ergangene Urteil will Bahn für Alle nun auch für die Bahnhöfe durchsetzen.

„Verteilaktionen und Demonstrationen müssen nach Anmeldung bei den Behörden jederzeit im öffentlichen Bereich von Bahnhöfen möglich sein und dürfen nicht länger durch die Hausordnungen der DB eingeschränkt werden“, fordert Bernhard Knierim für das Bündnis. Mit der Aktion, an der Aktive von Bahn für Alle sowie vom Berliner S-Bahn-Tisch teilnehmen werden, wollen wir die DB AG herausfordern und unser Grundrecht auf Meinungsfreiheit auch auf den Bahnhöfen durchsetzen.

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