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VRR vergibt S5 und S8 an DB Regio NRW

Fahrzeugfinanzierungsmodell sichert funktionierenden Wettbewerb mit erfreulichen Wettbewerbs-gewinnen

Gelsenkirchen, 06.02.2012 (BA/gm)
Der Vergabeausschuss des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) hat beschlossen die Betriebsleistungen der S-Bahn-Linien S5 und S8 ab Dezember 2014 von der DB Regio NRW durchführen zu lassen. Entscheidungsgrundlage für den Verkehrsvertrag ist ein vorangegangenes europaweites Wettbewerbsverfahren. Sein Ergebnis werten die Verantwortlichen als Erfolg, denn die eingereichten Angebote lagen auf einem erfreulich niedrigen Niveau, im Vergleich zu den bisherigen Zugkilometerpreisen im S-Bahn Bereich.

Ein Grund für den funktionieren SPNV-Wettbewerb im VRR sehen die Entscheider auch in der Tatsache, dass im Verfahren erneut die Option des Fahrzeugfinanzierungsmodells enthalten war. Dieses beinhaltet eine alternative Finanzierungsmöglichkeit für die geforderten Neufahrzeuge. Insgesamt ermöglicht das positive Wettbewerbsergebnis der öffentlichen Hand, langfristig die qualitativ hochwertigen Verkehre auf den beiden Linien zu finanzieren. Ab 2014 wird der Verbund für einen gefahrenen Zugkilometer knapp einen Euro weniger bezahlen müssen als im derzeitigen S-Bahn-Vertrag.

VRR-Vorstand Martin Husmann zum abgeschlossenen Wettbewerbsverfahren: „Die Entscheidung war äußerst knapp, denn die sonstigen Wettbewerbsteilnehmer haben das Angebot des Fahrzeugfinanzierungsmodells angenommen und somit den nötigen Wettbewerbsdruck aufgrund niedriger Zinskonditionen ins Verfahren gebracht. Und ich bin überzeugt, dass genau diese Option im Verfahren dazu geführt hat, dass ein funktionierender Wettbewerb stattgefunden hat und wir nun ein finanzierbares Angebot vorliegen haben,“ so Husmann.

Ab 2014 attraktive Neufahrzeuge
Der VRR hat die Betriebsleistung auf der S-Bahnlinie S5/S8 zwischen Mönchengladbach und Dortmund für den Zeitraum von 2014 bis 2029 vergeben. Auf dieser lang laufenden S-Bahnlinie werden erstmals S-Bahn-Fahrzeuge mit behindertengerechten Toiletten eingesetzt, auf ausdrücklichen Wunsch des Verkehrsministers Nordrhein-Westfalen, der Landesseniorenvertretung NRW, vieler Fahrgäste und Fahrgastverbände. Daneben werden die Fahrzeuge mit Videoüberwachung und Mehrzweckbereichen mit ausreichend Abstellmöglichkeiten für Rollstühle, Fahrräder und Kinderwagen ausgestattet sein. Fahrbare Schiebetritte werden künftig den Spalt zwischen Bahnsteig und Fahrzeug komplett verschließen und machen so ein Durchfallen unmöglich. Die S-Bahn-Fahrzeuge werden alle geltenden gesetzlichen Bestimmungen der zuständigen Aufsichtsbehörden erfüllen. Für die vorgesehene Inbetriebnahme im Dezember 2014 kann die Fahrzeugindustrie dafür aber nur Fahrzeuge mit einer Fußbodenhöhe von 80 cm zur Verfügung stellen.

Heute verkehren – wie im gesamten S-Bahn-Netz im VRR auch – auf der S5/S8 Fahrzeuge mit einer Fußbodenhöhe von 100 cm. Dem steht gegenüber dass entlang der Streckenführung die Bahnsteige mit unterschiedlichen Höhen angelegt sind. Von den 45 Stationen verfügen 21 über eine Höhe von 96 cm, 24 über die künftig optimale Höhe von 76 cm. Mit dem neuen Fahrzeugkonzept verändern sich daher auf den Stationen die Einstiegsverhältnisse von den Bahnsteigen in die Fahrzeuge. Erstmalig wird auf vielen Stationen ein stufenloser Einstieg in die S-Bahn möglich sein. Auf anderen Stationen wird hingegen der Einstieg in das S-Bahn-Fahrzeug zunächst mit einer Stufe und ggf. einer fahrzeugseitigen Rampe verbunden sein, soweit nicht Fahrmöglichkeiten mit anderen, parallel verlaufenden S-Bahnen genutzt werden können. Mit diesen Hilfsmitteln sind alle Einstige nach wie vor behindertengerecht ausgeführt.

Über diese veränderte Situation wurden im Rahmen der Ausschreibung mit den kommunalen Behindertenbeauftragten, den Landesvertretern der Behinderten, den betroffenen Kommunen und dem Verkehrsverbund intensive Gespräche geführt. Derzeit werden gemeinsam mit der DB Station&Service AG und der DB Netz AG bauliche Maßnahmen für einzelne Stationen geprüft, um den Einstieg in die Fahrzeuge künftig noch weiter zu erleichtern.

Land NRW und VRR streben einheitliche Bahnsteighöhe von 76 cm an
Etwa 30 der insgesamt 170 S-Bahn-Stationen im gesamten VRR-Verbundraum können auch langfristig nicht auf 96 cm Bahnsteighöhe angepasst werden. In Ermangelung eigener, ausschließlich von der S-Bahn befahrener Strecken, werden viele Strecken von speziellen Güterverkehren und anderen Produkten des Personenverkehrs (Regionalexpress, Fernverkehr) mit befahren. Stationen an derartigen „Mischbetriebsstrecken“ müssen nach deutschen und EU- Normen mit einer Bahnsteighöhe von 76 cm ausgebaut sein. Aus diesem Grund strebt der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr in enger Abstimmung mit dem Verkehrsministerium mittel- bis langfristig eine einheitliche Bahnsteighöhe von 76 cm an. Zum Jahreswechsel 2019/2020 werden alle S-Bahnstrecken im Verbundraum neu ausgeschrieben. Mit den dann zum Einsatz kommenden Neufahrzeugen wird sich für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste im Rahmen der Möglichkeiten die bestmögliche Situation bezüglich der Ein- und Ausstiege einstellen.

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