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Stuttgart: Bahn fällt Juchtenkäferbaum im Schlossgarten

Stuttgart, 11.03.2012 (BA/gm)
„Wir hatten auf einen Hinweis einer aufmerksamen Bürgerin reagiert und konnten am vergangenen Freitag zwischen 15:45 und 17 Uhr beobachten, wie Bahnmitarbeiter aus dem im Feuerbacher Stadtwald abgelegten Stamm versuchten, Juchtenkäferlarven im weit entwickelten 3. Larvenstadium zu bergen“, so Augenzeuge Pfeifer.

Die rund 150 Jahre alte Platane Nr. 101 stand am Ausgang der Klett-Passage und erfüllte so eine wichtige Brückenfunktion zwischen der Juchtenkäferpopulation am Ferdinand-Leitner-Steg und den Populationen im nördlichen Teil des Mittleren Schlossgartens.

Offenbar hat die Bahn also mindestens einen von Juchtenkäfern besiedelten Baum gefällt und damit mutmaßlich gegen die Tötungs- und Zugriffsverbote des §44 BNatschG verstoßen. „Das Juchtenkäfer-Gutachten von Claus Wurst ist offensichtlich fehlerhaft, und die ökologische Baubegleitung der Bahn hat versagt“, kommentierte BUND-Landesvorsitzende Dr. Brigitte Dahlbender den Vorfall.

Der BUND sieht seine im Vorfeld der Baumfällungen geäußerten Zweifel am Gutachten bestätigt. „Es sind viel mehr Bäume im Schlossgarten von Juchtenkäfern besiedelt, als Claus Wurst festgestellt hat. Die Bahn muss dringend neue, belastbare Gutachten von den noch bestehenden Bäumen erstellen lassen“, betonte Brigitte Dahlbender. Insbesondere die beiden Bäume, die aufgrund einer Besiedlung durch Fledermäuse bis zum Herbst stehen bleiben sollten, dürften keinesfalls gefällt werden, da sie mutmaßlich auch durch Juchtenkäfer bewohnt werden.

Erst am vergangenen Donnerstag hatte der BUND den Projektleiter von „Stuttgart 21“, Stefan Penn, in einem Schreiben aufgefordert, zu Vorwürfen der Gruppe „Baumpaten“ Stellung zu nehmen; diese hatte zuvor im Internet den Verdacht geäußert, dass sich möglicherweise Käferlarven in den Stämmen befinden.

„Offensichtlich hat die Bahn gehofft, den Vorfall vertuschen zu können, indem sie die Larven entfernt“, so Brigitte Dahlbender, „wir fordern die Bahn und das Eisenbahn-Bundesamt auf, die Vorfälle schnell und lückenlos aufzuklären.“

Der BUND behält sich darüber hinaus rechtliche Schritte vor.

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