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GDL prüft Klage gegen Stuttgart 21

Frankfurt a. M., 25.11.2011 (BA/gm)
Der neue Stuttgarter Hauptbahnhof soll mit einer Gleislängsneigung von 15 Promille gebaut werden. Damit besteht auf einer normalen Bahnsteiglänge von 400 Metern ein Höhenunterschied von sechs Metern. Der Stresstest hat zudem ergeben, dass die notwendige Bahnhofskapazität nur dann erreicht werden kann, wenn so genannte Doppeleinfahrten in ein Gleis vorgenommen werden. „Das war für uns völlig neu“, so der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer Claus Weselsky. Damit werden Züge trotz der erheblichen Gleislängsneigung in bereits besetzte Gleise einfahren. „Das birgt stets ein gewisses Risiko“, so Weselsky weiter: „Es gibt bisher kein mit uns als zuständigen Berufsverband für Lokomotivführer abgestimmtes Sicherheitskonzept zur Einfahrt in den neuen geplanten Stuttgarter Tiefbahnhof. Auch eventuell notwendige zusätzliche technische Ausrüstungen der Züge, die ein außerplanmäßiges Wegrollen der Züge sicher verhindern, sind uns bisher nicht bekannt. Damit wird die Verantwortung alleine auf die Lokomotivführer verlagert, was völlig unzulässig ist.“

Die bestehende nationale Vorschrift, die Eisenbahnbau- und Betriebsordnung (EBO) sieht ein maximales Gefälle bei Bahnhöfen von 2,5 Promille vor. Es handelt sich dabei um jahrzehntelange Erfahrungswerte, die deshalb nicht überschritten werden sollen. Die europäische Technische Spezifikation (TSI) für den Hochgeschwindigkeitsverkehr geht sogar noch weiter und schreibt verbindlich vor, dass die Neigung von Gleisen an Fahrgastbahnsteigen 2,5 Promille nicht überschreiten darf. „Dass man deshalb zur Umgehung dieser TSI-Norm S 21 nicht als Neubau, sondern lediglich als Umbau kategorisiert, ist schlichtweg ein Unding und dient keineswegs der Sicherheit“, so Weselsky: „Scheinbar besteht ein Zusammenhang mit den Zusagen der Deutschen Bahn zu den Maximalkosten des Bahnhofsneubaus im Rahmen der Schlichtung. Der Bahnhof ließe sich wohl auch in den zulässigen Grenzwerten realisieren, allerdings zu wesentlich höheren Kosten.“

Weselsky: „Wir haben den Schutz unserer Mitglieder zu wahren, die beim bestehenden Bahnhofskonzept einem wesentlich höheren Haftungsrisiko ausgesetzt werden.“ Deshalb prüft die GDL die Einreichung einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Im Besonderen geht es um die Frage, ob die Bestimmungen der aus gutem Grund bestehenden TSI-Norm auf diese Art und Weise umgangen werden dürfen.

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